Der neue Aufbaubereich(= früher Hauptstudium) umfasst die Module des dritten, vierten und fünften Fachsemesters (siehe auch Verlaufsplan weiter unten).
Achtung: Die Übungen im BGB, Strafrecht und Öffentlichen Recht werden letztmalig im Wintersemester 2015/16 angeboten!Es ergeben sich folgende Änderungen zur alten Studienstruktur und dementsprechende Übergangsregelungen in die neue Studienstruktur:
Die Module des 3. Fachsemesters des ehemaligen Grundstudiums sind nun Teil des Aufbaubereichs.
Das Modul "Europarecht" befindet sich nun im 3. Fachsemester; das Modul "Zivilverfahrensrecht" im 5. Fachsemester. Die Module „Handels- und Gesellschaftsrecht“, „Arbeitsrecht“ sowie „Familien- und Erbrecht“ gehen zu großen Teilen in das neue Modul “Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts“ ein.
Die Übungen nach Form des alten Rechts entfallen, dafür sind alle Module des Aufbaubereichs erfolgeich zu bestehen. Achtung: Die Übungen im BGB, Strafrecht und Öffentlichen Recht werden nochmals im Wintersemester 2015/16 angeboten! Bitte Informieren Sie über die Anerkennungsregelungen bezüglich bereits erbrachter (Teil-)leistungen in den Übungen für die Module der neuen SPO.
Das bisherige propädeutische Seminar zum Schwerpunktbereich wurde durch das Modul „Thematische Vertiefung“ im 5. Fachsemester ersetzt und dient der Vorbereitung auf die Studienabschlussarbeit. Das propädeutische Seminar ist nicht mehr Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zur Studienabschlussarbeit.
Das bisherige propädeutische Seminar zum Schwerpunktbereich wurde durch das Modul „Thematische Vertiefung“ im 5. Fachsemester ersetzt und dient der Vorbereitung auf die Studienabschlussarbeit. Das propädeutische Seminar ist nicht mehr Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zur Studienabschlussarbeit.
Eine nach altem Recht bestandene Klausur des 3. Fachsemesters des Grundstudiums gilt auch als bestandene Klausur bzw. Hausarbeit des 3. Fachsemesters des Aufbaubereichs.
Bei einer nach altem Recht bestandenen Übung gelten alle Module des neuen Aufbaubereichs im jeweiligen Rechtsgebiet der Übung als bestanden.
Bestandene Teilleistungen aus den Übungen alten Rechts werden für die entsprechenden Module des neuen Rechts anerkannt; bestandene Teilleistungen eines Rechtsgebiets aus zwei verschiedenen Semestern gelten als bestandene Übung in diesem Rechtsgebiet (beides auf Antrag, Formblatt im Prüfungsbüro erhältlich).
Hier finden Sie die Übergangsregelungen im Wortlaut (= Beschluss des Prüfungsausschusses zu Übergangsregelungen nach der Studienstrukturreform) als auch eine spezielle Anerkennungsübersicht über (Teil-)Leistungen in den Übungen. Auch ein Online-Anerkennungsrechner steht Ihnen zur Verfügung.
Hier können Sie sich das neue WAS WANN WO für den Einführungsbereich (1.+2. Semester) sowie das 3. FS des Aufbaubereichs herunterladen bei Studienbeginn vor WS 2015/16 mit noch nicht bestandener Zwischenprüfung im WS15/16.