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Allgemeines

Die Tutorien sind Kleingruppen, die von Studierenden höherer Semester geleitet werden, die ihr Grundstudium bereits überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossen haben. Ihr Ziel ist nicht die umfassende, wissenschaftliche Vermittlung des Semesterstoffs, sondern die Tutor*innen üben mit euch die klausurorientierte Technik der Fallbearbeitung und möchten euch bei Verständnisfragen zum umfangreichen Vorlesungsstoff Hilfestellungen geben. Tutorien ersetzen jedoch keine Vorlesungen und nicht die eigene Lernarbeit. Sie ergänzen lediglich die Vorlesungen und Methodenkurse, indem der dort erarbeitete Semesterstroff wiederholt und angewendet wird.

Die Arbeit in interaktiven Kleingruppen halten wir für ein erfolgreiches Jurastudium für unerlässlich. Denn hier kann noch nicht Verstandenes im Diskurs mit anderen Studierenden gemeinsam erarbeitet werden und von den Erfahrungen anderer Studierender profitiert werden. Eine der wichtigsten Fähigkeiten von angehenden Jurist*innen, rechtliche Probleme zu erkennen und argumentativ zu lösen, erfordert mehr als das Eigenstudium von Lehrbüchern und Skripten.

Die Tutorien werden für das erste bis dritte Semester in allen drei Rechtsgebieten (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) angeboten. Anzumerken ist jedoch, dass es keine Tutorien in Rechtsgeschichte, Rechtstheorie und (derzeit) Europarecht gibt. Zudem werden am Ende des Semesters Crashkurse für die Studierenden angeboten, wobei das Angebot der Crashkurse von Semester zu Semster variiert.

Da es sich um ein studentisches Programm handelt, tragen insbesondere euer Engagement und eure Mitarbeit im Tutorium erheblich zur erfolgreichen Gestaltung bei. Eure Anregungen und Kritik sind uns jederzeit willkommen.

Auf gute Zusammenarbeit freuen sich eure Tutorinnen und Tutoren.

 

1988

Studentische Initiativen im Wintersemester 1988/89 bewegten die Politik durch Vorlesungsboykott, Demonstrationen und Argumentationen, (befristete) Sondermittel für Tutorien zur Verfügung zu stellen. 

1989

Am 26. Mai 1989 wird eine Tutorienkommission eingesetzt, die sich aus Professoren, akademischen Mitarbeitern und sonstigen Mitarbeitern zusammensetzt. Die experimentelle Phase (ohne Bezahlung der Tutoren) konnte beginnen. Die Tutorien arbeiten fachbezogen auf die Grundkurse und nicht allgemeinhin auf die Einführung in die Rechtswissenschaft.

1990

Nachdem der Fachbereichsrat sich von der grundsätzlichen Bewährung der Idee überzeugt hatte, erfolgte im Wintersemester 1989/90 die Bezahlung der Tutoren und der Organisationskräfte. Es wurden 44 Tutorien von 22 Tutorinnen und Tutoren und 3 Organisationskräften geführt. Da diese Bezahlung vorerst auf ein Semester befristet war, wurde im Januar 1990 eine Unterschriftenliste von 248 Studenten unterzeichnet, und an den Dekan für Weiterführung sowie Finanzierung des Tutorienmodells geschickt. Durch den Universitätsprofessor H. Rottleuthner wurde eine soziologische Untersuchung durch geführt, bei der die allgemeine Studiensituation, speziell das Tutorienmodell betrachtet wurde.

1991

Weitere 10 Stellen wurden während des Wintersemesters 1990/91 durch die Kommission für Lehre und Studium zugewiesen. Somit konnten damit 64 Tutorien von 32 Tutoren und 3 Organisationskräften weitergeführt werden.

1992

Mittlerweile wurden anteilsmäßig von verschiedenen Lehrstühlen studentische Hilfskraftstellen zur Verfügung gestellt, wodurch es möglich wurde noch 53 Tutorien zu erhalten. Die erste Unterschriftenliste für den Erhalt des Tutorienmodells in größtmöglichem und nötigem Umfang wurde von verschiedenen Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern unterschrieben.

1993

Um Selbstkontrolle und Qualität des Tutorienmodells zu verbessern, wurde im Wintersemester 1992/93 der Evaluierungsbogen eingeführt. Ein Vertrauenstutor wurde gewählt.

1994

Die zweite Unterschriftenliste für den Erhalt des Modells wurde wiederum von verschiedenen Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern unterzeichnet.

Eine Briefaktion durch Studenten an den Dekan erfolgte.

1995

Das Tutorienmodell beschäftigt 24 Tutoren für 48 Tutorien und 2 Organisationskräfte,

welche auch bis in das kommende Jahr bestehen bleiben.

1997

Da keine neuen Stellen ausgeschrieben wurden, droht das Tutorienprogramm im Wintersemester 1997/98 zu sterben, da lediglich 3 Stellen sicher besetzt wären. Es wird im Sommersemester 1997/98 erneut eine Unterschriftenliste zum Erhalt des Tutorienmodells mit über 1.300 Unterschriften gesammelt. Aus dem Hochschulförderungsprogramm III (HSP III) werden dem Tutorienprogramm 7 Stellen gewährt und voraussichtlich werden noch 15 weitere Stellen neubesetzt. Damit hat das Tutorienprogramm zum Wintersemester 1997/98 wieder 27 Tutoren und 2 Organisationskräfte.

1998

Im Wintersemester 1998/99 konnten vier neue Tutoren eingestellt werden.

Damit beschäftigt das Tutorienprogramm wieder 27 Tutoren und 2 Organisationskräfte.

1999

Das Tutorienprogramm feiert sein 10jähriges Bestehen!

Am 12. Mai 1999 tagte zum 61. Mal die Tutorienkommission.

2003

Das Tutorienprogramm beschäftigt 18 Tutoren und 2 Organisationskräfte.

2004

Das Tutorienprogramm feiert sein 15jähriges Bestehen!

Am 05. Februar 2004 tagte zum 79. Mal die Tutorienkommission.

2008

Das Tutorienprogramm erweckt die Aufmerksamkeit einer Universität aus Murcia (Spanien), die eine Professorin an unseren Fachbereich entsandte um das Programm kennenzulernen. Einer Delegation von der Universität aus St. Petersburg wurde das Tutorienprogramm im Zusammenhang mit dem Blackboard vorgestellt.

2009

Das Tutorienprogramm feiert sein 20jähriges Bestehen in einem neuen Raum der Boltzmannstr. 3.

Am 19.Februar 2009 tagte zum 100. Mal die Tutorienkommission.

2011

Durch den Kanzler und Mittel des Fachbereichs konnten 2 zusätzliche Stellen über 2 Jahre für das Tutorienprogramm geschaffen werden. Das Tutorienprogramm beschäftigt nun 18 Tutoren und eine Organisationskraft.

2019

Das Tutorienprogramm am Fachbereich Rechtswissenschaft feiert sein 30jähriges Bestehen. Es sind 19 Tutor*innen und eine Organisationskraft beschäftigt.

2020

Das Tutorienprogramm führt ein neues Anmeldesystem ein, das gemeinsam mit dem Fachbereich Mathematik und Informatik eigens für das Tutorienprogramm entwickelt wurde und der hohen Nachfrage nach Kursplätzen durch ein Präferenzsystem gerecht wird. Im Sommersemester 2020 finden aufgrund der Corona-Pandemie erstmals alle Tutorien in Echtzeitkommunikation online statt.

Tutorien

Die Tutorien haben maximal 15 (Wintersemster) bzw. 14 (Sommersemester) Plätze. Kurse kommen aber auch mit weniger Teilnehmenden zustande.

§ 1. Fehlt eine Tutandin oder ein Tutand im ersten Termin, verfällt der Platz und wird an Studierende weitergegeben, die noch keinen Tutorienplatz im jeweiligen Rechtsgebiet zugewiesen bekommen haben. Etwas anderes gilt nur, wenn die Tutandin oder der Tutand sich rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail bei ihrer Tutorin / ihrem Tutor entschuldigt haben.

§ 2. Entschuldigungen für Fehlen im Tutorium sind immer per E-Mail vor Beginn des Tutoriums an die Tutorin oder den Tutor zu richten. Etwas anderes gilt nur, wenn die Tutandin oder der Tutand aus schweren Gründen (z.B. Krankenhausaufenthalt) hieran verhindert sind.

§ 3. Während des laufenden Semesters darf zwei Mal entschuldigt im Tutorium gefehlt werden. Das dritte Fehlen, auch wenn entschuldigt, führt zum Verlust des Tutorienplatzes. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Tutandin oder der Tutand aus schwerem oder gutem Grund (z.B. Krankenhausaufenthalt oder Parallelveranstaltungen oder Gremiensitzungen) verhindert ist und ihre oder seine Abwesenheit hiermit iSd. § 2 entschuldigt. Dies wird nicht als „Fehlen“ gewertet.

Crashkurse

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, daher wird auch keine Anwesenheitsliste geführt. Ihr müsst euch also nicht entschuldigen, wenn ihr zu einem Termin des Crashkurses nicht kommen könnt.