Universitätsprofessor Dr. iur. Christian Pestalozza
WE Öffentliches Recht
Mitglied der Ethik-Kommissionen des Landes Berlin und bei der Ärztekammer Berlin
Van't-Hoff - Straße 8
Sprechstunde
jederzeit nach telefonischer oder elektronischer Vereinbarung
Digitale Lehrveranstaltungen im Winter 2024/25
1. Vorlesung Verfassungsprozeßrecht
2. Seminar Medizinrecht 39
1. Digitale Vorlesung Verfassungsprozeßrecht (095081), 2 SWS – donnerstags 14.15-15.45 h, beginnend am 24. Oktober (nicht bereits am 17.!!)
Sehr geehrte Studierende,
Im kommenden Wintersemester biete ich eine wöchentliche zweistündige digitale vertiefende Vorlesung zur Organisation und zum Verfahren unserer Verfassungsgerichte an.
Die grundlegende (und Ihr Interesse verdienende) Rolle der Verfassungsgerichte wurde wieder einmal an diesem Wochenende deutlich: Erst dank eines in der Nacht zum 28.September 2024 ergangenen bemerkenswerten Eilbeschlusses des Thüringer Verfassungsgerichtshofs konnte sich der neue Thüringer Landtag am 28. September konstituieren und einen Landtagspräsidenten wählen.
Grundzüge des Verfassungsprozeßrechts sind Ihnen bereits in den staatsrechtlichen Veranstaltungen vermittelt worden. Diese Kenntnisse, die Sie vielleicht auch schon in Übungen erproben konnten, wollen wir ergänzen, vertiefen und aktualisieren. Prüfungsrelevanz, Tagesaktualität und Ihr Ausbildungsstand werden die Auswahl des Stoffes und die Intensität unserer Beschäftigung mit ihm mitbestimmen. Sie sollten im Winter mindestens im dritten Fachsemester sein. Aber auch wenn Sie sich bereits auf Ihr Examen vorbereiten, könnte der Kurs zur Wiederholung und Aktualisierung interessant für Sie sein. Auswahl und Komplexität des Stoffes werden sich an Ihrem Ausbildungsstand orientieren.
Im Zentrum wird – wie auch sonst im Studium, in der Prüfung und in der Praxis – das Bundesverfassungsgericht stehen. In jedem Meeting sollten Sie deswegen eine aktuelle Ausgabe des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zur Hand haben. Die verfassungsprozessual relevanten Normen des Grundgesetzes (einschließlich der aktuell geplanten Änderungen der Artt. 93 und 94 GG) wird Ihnen als Arbeitsblatt (AB) 1 zur Verfügung gestellt, ein separates nichtamtliches Inhaltsverzeichnis des BVerfGG als AB 1a, einen aktuellen Text des BVerfGG (einchließlich nichtamtlichen Inhaltsverzeichnisses und der aktuell geplanten Änderungen) als AB 1b.
Auch die Landesverfassungsgerichte werden immer wieder vergleichend Thema sein, aus lokalen Gründen vor allem der Verfassungsgerichtshof Berlins und das Verfassungsgericht Brandenburgs.
Die Vorlesung wird ab dem 24. (also nicht bereits ab dem 17.) Oktober donnerstags, 14.15 – 15.45 h, digital stattfinden. Nach Einschätzung der Fachbereichsverwaltung sind zu diesem Zeitpunkt die wenigsten Überschneidungen mit Ihrem Pflichtprogramm zu befürchten.
Die Vorlesung wird digital als Webex-Konferenz durchgeführt. Sie werden sie jeweils ab kurz nach 14.00 h über diesen link
https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=mea05db2fbfe3442c379a17debc9bb8f6
erreichen können. Ihre Kamera sollten Sie zur Erleichterung des Dialogs einschalten; ein virtueller Hintergrund garantiert Ihnen, wenn gewünscht, Privatheit.
Für die Zeit der Konferenz wird Ihnen der Seminarraum 4405 in der Boltzmannstraße 3 (3. Stock) exklusiv offen stehen, so daß Sie auch von dort aus ungestört an der Vorlesung teilnehmen und bequem ohne Zeitverlust von und zu Präsenzveranstaltungen auf dem Campus wechseln können.
Arbeitsblätter (siehe bereits oben) werden Ihnen die Vor-, Mit- und Nacharbeit erleichtern. Auf einen Überblick über den geplanten Gang der Vorlesung und Literaturhinweise im Arbeitsblatt 0 werden die grundlegenden Texte der Verfassungsgerichte – Verfassung, Prozeßgesetz, Geschäftsordnung – folgen, darunter eine mit zahlreichen erläuternden Fußnoten versehene und während der Vorlesungszeit nach Bedarf laufend aktualisierte Ausgabe des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Weitere Arbeitsblätter werden, dem Gang der Vorlesung folgend, Parlamentaria, Gerichtsentscheidungen, Erläuterungen und Übersichten enthalten. Viele der Arbeitsblätter werden wir auf dem Bildschirm miteinander besprechen und durchgehen. Sie werden alle von ihnen nach der jeweiligen Veranstaltung erreichen, ansehen und, wenn Sie wollen, herunterladen können. Ein entsprechender link wird den KonferenzteilnehmerInnen an ihre im Blackboard niedergelegte oder mir sonstwie übermittelte email-Anschrift zugesandt werden.
Die Anmeldung ist jederzeit über Blackboard möglich; da die Veranstaltung fakultativ ist, gehen Sie nicht über das Campus Management.
Ich freue mich auf Ihr Interesse.
C. Pestalozza.
29. September 2024
2. Digitales Seminar Medizinrecht 39 (09 5075), 2 SWS – montags 14.15-15.45 h
Sehr geehrte Studierende!
Die Meldefrist ist abgelaufen.
Das Seminar wird digital (Stand 20. August 2024) an 6 Terminen stattfinden, und zwar, beginnend am 6. Januar, montags von 14.15-15.45 h. Seminarraum 4405 (Boltzmannstraße 3, 3. Stock) steht denjenigen, die sich zur Seminarzeit auf dem campus aufhalten und ungestört teilnehmen wollen, exklusiv zur Verfügung.
Gäste sind – nach Voranmeldung (c.pestalozza@fu-berlin.de) – sehr willkommen.
Es wird um die folgenden sechs Themen gehen:
- Die Verfügung über den lebenden Körper (6. Januar)
- Die Verfügung über den toten Körper (13. Januar)
- Zwang in der Medizin (20. Januar)
- Medizinische Forschung im Landesrecht (27. Januar)
- Nichtdeutsche Humanforschungsgesetze (3. Februar)
- Die Verkammerung von Gesundheitsberufen in Deutschland (10. Februar)
seit 2006 |
Fortführung
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seit 2005 |
Mitglied der im Jahr 2005 eingerichteten Ethik-Kommission des Landes Berlin |
seit 2003 |
Mitglied der Ethik-Kommission bei der Ärztekammer Berlin |
seit 2002 |
Mitglied der Ernst-Reuter-Preis-Kommission der Freien Universität Berlin |
seit 2018 |
Mitglied der Ständigen Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Charité – Universitätsmedizin Berlin |
2015-2023 |
Vertrauensperson des FB Rechtswissenschaft für die Gute Wissenschaftliche Praxis |
2015-2023 |
Alumni-Beauftragter des FB Rechtswissenschaft |
2015-2022 |
Mitglied des Vorstandes des Kapitels Rechtswissenschaft der Ernst-Reuter-Gesellschaft |
1980 bis 2006 |
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht am FB Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin (seit dem 1. Oktober 2006 emeritiert) |
1976 bis 1980 |
Lehrstuhl für Öffentliches Recht |
1973 |
Habilitation an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Habilitationsschrift: „Formenmißbrauch“ des Staates. Zu Figur und Folgen des „Rechtsmißbrauchs“ und ihrer Anwendung auf staatliches Verhalten Habilitationsvortrag: Rechtssetzung durch gesellschaftliche Organe? Die Tätigkeit der Heimarbeitsausschüsse in verfassungsrechtlicher und rechtstheoretischer Sicht |
1970 |
Promotion an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Dissertation: Die Geltung verfassungswidriger Gesetze. Anmerkungen zur Normen-kontrolle anläßlich des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht |
1968 |
Zweites juristisches Staatsexamen in Berlin |
1965 bis 1973 |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter in München (Prof. Dr. Lerche) |
1961 |
Erstes juristisches Staatsexamen in Berlin |
1957, 1958 |
Dolmetscherprüfungen Englisch, Französisch in Berlin |
1956 bis 1961 |
Studium (Studienstiftung des Deutschen Volkes) Berlin, München, Cumberland Lodge/Berkshire (England) |
Digitale Lehrveranstaltungen im Winter 2024/25
1. Vorlesung Verfassungsprozeßrecht
2. Seminar Medizinrecht 39
1. (095081) Digitale Vorlesung Verfassungsprozeßrecht, 2 SWS – donnerstags 14.15-15.45 h, beginnend am 24. Oktober
1. Digitale Vorlesung Verfassungsprozeßrecht (095081), 2 SWS – donnerstags 14.15-15.45 h, beginnend am 24. Oktober (nicht bereits am 17.!!)
Sehr geehrte Studierende,
Im kommenden Wintersemester biete ich eine wöchentliche zweistündige digitale vertiefende Vorlesung zur Organisation und zum Verfahren unserer Verfassungsgerichte an.
Die grundlegende (und Ihr Interesse verdienende) Rolle der Verfassungsgerichte wurde wieder einmal an diesem Wochenende deutlich: Erst dank eines in der Nacht zum 28.September 2024 ergangenen bemerkenswerten Eilbeschlusses des Thüringer Verfassungsgerichtshofs konnte sich der neue Thüringer Landtag am 28. September konstituieren und einen Landtagspräsidenten wählen.
Grundzüge des Verfassungsprozeßrechts sind Ihnen bereits in den staatsrechtlichen Veranstaltungen vermittelt worden. Diese Kenntnisse, die Sie vielleicht auch schon in Übungen erproben konnten, wollen wir ergänzen, vertiefen und aktualisieren. Prüfungsrelevanz, Tagesaktualität und Ihr Ausbildungsstand werden die Auswahl des Stoffes und die Intensität unserer Beschäftigung mit ihm mitbestimmen. Sie sollten im Winter mindestens im dritten Fachsemester sein. Aber auch wenn Sie sich bereits auf Ihr Examen vorbereiten, könnte der Kurs zur Wiederholung und Aktualisierung interessant für Sie sein. Auswahl und Komplexität des Stoffes werden sich an Ihrem Ausbildungsstand orientieren.
Im Zentrum wird – wie auch sonst im Studium, in der Prüfung und in der Praxis – das Bundesverfassungsgericht stehen. In jedem Meeting sollten Sie deswegen eine aktuelle Ausgabe des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zur Hand haben. Die verfassungsprozessual relevanten Normen des Grundgesetzes (einschließlich der aktuell geplanten Änderungen der Artt. 93 und 94 GG) wird Ihnen als Arbeitsblatt (AB) 1 zur Verfügung gestellt, ein separates nichtamtliches Inhaltsverzeichnis des BVerfGG als AB 1a, einen aktuellen Text des BVerfGG (einchließlich nichtamtlichen Inhaltsverzeichnisses und der aktuell geplanten Änderungen) als AB 1b.
Auch die Landesverfassungsgerichte werden immer wieder vergleichend Thema sein, aus lokalen Gründen vor allem der Verfassungsgerichtshof Berlins und das Verfassungsgericht Brandenburgs.
Die Vorlesung wird ab dem 24. (also nicht bereits ab dem 17.) Oktober donnerstags, 14.15 – 15.45 h, digital stattfinden. Nach Einschätzung der Fachbereichsverwaltung sind zu diesem Zeitpunkt die wenigsten Überschneidungen mit Ihrem Pflichtprogramm zu befürchten.
Die Vorlesung wird digital als Webex-Konferenz durchgeführt. Sie werden sie jeweils ab kurz nach 14.00 h über diesen link
https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=mea05db2fbfe3442c379a17debc9bb8f6
erreichen können. Ihre Kamera sollten Sie zur Erleichterung des Dialogs einschalten; ein virtueller Hintergrund garantiert Ihnen, wenn gewünscht, Privatheit.
Für die Zeit der Konferenz wird Ihnen der Seminarraum 4405 in der Boltzmannstraße 3 (3. Stock) exklusiv offen stehen, so daß Sie auch von dort aus ungestört an der Vorlesung teilnehmen und bequem ohne Zeitverlust von und zu Präsenzveranstaltungen auf dem Campus wechseln können.
Arbeitsblätter (siehe bereits oben) werden Ihnen die Vor-, Mit- und Nacharbeit erleichtern. Auf einen Überblick über den geplanten Gang der Vorlesung und Literaturhinweise im Arbeitsblatt 0 werden die grundlegenden Texte der Verfassungsgerichte – Verfassung, Prozeßgesetz, Geschäftsordnung – folgen, darunter eine mit zahlreichen erläuternden Fußnoten versehene und während der Vorlesungszeit nach Bedarf laufend aktualisierte Ausgabe des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Weitere Arbeitsblätter werden, dem Gang der Vorlesung folgend, Parlamentaria, Gerichtsentscheidungen, Erläuterungen und Übersichten enthalten. Viele der Arbeitsblätter werden wir auf dem Bildschirm miteinander besprechen und durchgehen. Sie werden alle von ihnen nach der jeweiligen Veranstaltung erreichen, ansehen und, wenn Sie wollen, herunterladen können. Ein entsprechender link wird den KonferenzteilnehmerInnen an ihre im Blackboard niedergelegte oder mir sonstwie übermittelte email-Anschrift zugesandt werden.
Die Anmeldung ist jederzeit über Blackboard möglich; da die Veranstaltung fakultativ ist, gehen Sie nicht über das Campus Management.
Ich freue mich auf Ihr Interesse.
C. Pestalozza.
29. September 2024
2. Digitales Seminar Medizinrecht 39 (09 5075), 2 SWS – montags 14.15-15.45 h
Sehr geehrte Studierende!
Die Meldefrist ist abgelaufen.
Das Seminar wird (Stand 20. August 2024) digital an 6 Terminen stattfinden, und zwar, beginnend am 6. Januar, montags von 14.15-15.45 h. Der Seminarraum 4405 (Boltzmannstraße 3, 3. Stock) steht denjenigen, die sich zur Seminarzeit auf dem campus aufhalten und ungestört am Seminsr teilnehmen wollen, exklusiv zur Verfügung.
Gäste sind – nach Voranmeldung (c.pestalozza@fu-berlin.de) – sehr willkommen.
Es wird um die folgenden sechs Themen gehen:
- Die Biomedizinkonvention (und Zusatzprotokolle) des Europarates (16. Dezember)
- Die Verfügung über den lebenden Körper (6. Januar)
- Die Verfügung über den toten Körper (13. Januar)
- Zwang in der Medizin (20. Januar)
- Medizinische Forschung im Landesrecht (27. Januar)
- Nichtdeutsche Humanforschungsgesetze (3. Februar)
- Die Verkammerung von Gesundheitsberufen in Deutschland (10. Februar)
Lehrberechtigung
Staats- und Verwaltungsrecht - Ausländisches Öffentliches Recht - Rechtstheorie
Schwerpunkte
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Veröffentlichungen, Vorträge, Rechtsgutachten, Stellungnahmen – Auswahl
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