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Veranstaltungshinweis: Zum Verhältnis zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof

News vom 28.06.2021

Vor dem Hintergrund des von EU-Kommission kürzlich angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der PSPP-Entscheidung des BVerfG ist diese Einladung zur Diskussion „Zum Verhältnis zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof“ am 29. Juni 2021, 12:30 bis 13:30 Uhr, mit dem ehemaligen Präsidenten des BVerfG Prof Dr. Andreas Voßkuhle vielleicht von Interesse.

Der Einladungsflyer ist hier abrufbar. 

In einer einstündigen Panel-Diskussion, veranstaltet von der Landesvertretung NRW in Brüssel, diskutieren der ehemalige Präsident des BVerfG Prof. Dr. Andreas Voßkuhle und Prof. Dr. Christian Calliess das Verhältnis zwischen EuGH und BVerfG im Lichte des PSPP-Urteils einschließlich der Frage, wie weit der Anwendungsvorrang des EU-Rechts reicht und ob das von der Kommission angestrengte Vertragsverletzungsverfahren sinnvoll ist. Hier können Sie die Diskussion nachverfolgen: https://www.youtube.com/watch?v=BmwUz_0Vp1M

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