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Wiederholungsklausur „Grund- und Menschenrechte“

News vom 16.01.2025

Für die Wiederholungsklausur im Modul „Grund- und Menschenrechte“ am 7. März 2025 gilt Folgendes:

Grundsätzlich ist der gesamte, in der Vorlesung im Sommersemester 2024 behandelte Stoff (möglicher) Prüfungsgegenstand. Davon ausgenommen sind das Verfahren der konkreten Normenkontrolle sowie die Grundrechte der Art. 10, 11 und 13 GG. Ferner wird das Verhältnis zwischen der grundgesetzlichen und den europäischen Grundrechtsordnungen (GRCh und EMRK) nicht Gegenstand der Klausur sein.

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