Übung im Strafrecht Sommersemester 2013
Die Ausgabe der Hausarbeit erfolgt am Donnerstag, 21. 02. 2013. Die Bearbeitungszeit endet Montag, 22. 04. 2013. Diese Hausarbeit ist gleichtzeitig die 2. Hausarbeit für das WiSe 2012/2013 von Prof. Dr. Seher.
Laut Studienverlaufsplan wird die Übung im Strafrecht für Studierende ab dem 5. Fachsemester empfohlen. Die Zulassungsvoraussetzung für die Übung ist die bestandene Zwischenprüfung. Wenn diese Voraussetzung zur Abgabe der 1. Hausarbeit (22. 04. 2013) erfüllt ist (Zwischenprüfungszeugnis oder Leistungsübersicht muss vorliegen), wird die 1. Hausarbeit korrigiert. Sollte das Zwischenprüfungszeugnis erst zur ersten Klausur vorliegen, sind Sie erst ab der 1. Klausur zur Übung zugelassen. Die 2. Hausarbeit kann dann in den Semesterferien des SoSe bearbeitet werden.