Promotion
Promotionsbetreuung:
Bewerbungen für eine Promotion am Lehrstuhl sind willkommen.
Das Erste Juristische Staatsexamen sollte mit mindestens „vollbefriedigend“ bestanden sein, und in den in Studium und Examen erzielten Noten oder aus sonstigen Qualifikationen muss sich ein vertieftes Interesse für das Strafrecht bzw. die Rechtsphilosophie dokumentieren.
Einer Anfrage nach der Betreuung einer Promotion sind beizufügen:
– tabellarischer Lebenslauf;
– Examenszeugnis mit Einzelleistungsübersicht sowie die im Studium erworbenen Leistungsnachweise im Strafrecht bzw. bei entsprechendem Dissertationswunsch in dem einschlägigen rechtlichen Grundlagenfach (jeweils in einfacher Kopie);
– ein oder zwei Themenvorschläge, die sich mit den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls berühren.