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Hinweise für WH Klausur Strafrecht III - SoSe 24

News vom 11.07.2024

Liebe Studierende,

seit Wochen erreichen mich Fragen zu einer Eingrenzung der Materien für die Wiederholungsklausur am 8.8.2024. So sehr ich solche Fragen verstehen kann, so wenig bringen sie, denn ich kann sie ja erst beantworten, wenn ich den Sachverhalt der Klausur entworfen habe. Und um eine Klausur, die im August geschrieben wird, kann ich mich nicht schon im Mai oder Juni kümmern.

 Nun aber kann ich Ihnen ein paar Hinweise geben:

1. Die thematischen Schwerpunkte der Klausur aus dem Wintermester (Straßenverkehrsdelikte / Abgrenzung Raub - Räuberische Erpressung) werden nicht wieder Inhalt der Klausur sein.

2. Auch die betrugsähnlicchen Tatbestände (speziell § 263a StGB) spare ich aus, nachdem wir in der Vorlesung gesehen hatten, wie konfus da der Meinungsstand ist.

3. Auch auf Untreue, Beleidigungsdelikte und Amtsdelikte brauchen Sie sich nicht vorzubereiten.

Mit besten Grüßen,

Gerhard Seher.

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