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Univ.-Prof. a. D. Dr. Johann W. Gerlach

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Professor

Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht

Adresse
Boltzmannstraße 1
Raum 103
14195 Berlin

Prof. Dr. Dr. h.c. Johann W. Gerlach

Curriculum Vitae

  • 1938                             

geboren in Koblenz

  • 1958 ff.                         

Studium der Rechtswissenschaft (mit Volkswirtschaft und Soziologie) in den Universitäten Bonn, Köln, Wien und Freiburg;

  • 1963 ff.                         

Assistent an der Universität Bonn und an der Freien Universität Berlin, gleichzeitig Referendarausbildung; 1967 Zweites Juristisches Staatsexamen und Promotion zum Dr. iur.

  • 1967-1972                   

Wiss. Assistent und Akademischer Rat an der Freien Universität Berlin, Habilitation

  • 1972 ff.                         

Professur für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht an der Freien Universität Berlin

  • 1991-1999                   

Präsident der Freien Universität Berlin

  • 1993                             

Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Juristische Fakultät der Universität Istanbul

  • 1995-1997                   

Vorstandsmitglied im Programm „Columbus“ zur Hochschulzusammenarbeit zwischen Europa und Lateinamerika (CRE / AULA)

  • 1995-1998                    

Mitglied im Steering Comittee der Vereinigung der Europäischen Hauptstadt-Universitäten (UNICA)

  • 2000                             

Verdienstorden der Republik Italien „Grande Uficiale“

  • 2000 ff.                         

Mitglied im Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrats zur institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen

Mitglied in der Internationalen Kommission der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Vorstandsmitglied im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)

  • 2001 ff.                         

Referent / Moderator in Konferenzen, Seminaren und Workshops über Themen der Hochschulpolitik (Leitungssystem und –strukturen, Qualitäts- und Changemanagement) in Europa und Lateinamerika

Ausländischer Experte im Verfahren der institutionellen Evaluierung und Akkreditierung in Europa, organisiert durch die Europäische Hochschulvereinigung (EUA) und Salzburg Seminar, und ich Latein-Amerika organisiert durch den Zentralamerikanischen Hochschulrat CSUCA und die nationale Akkreditierungskommission in Chile

  • 2002-2005                   

Mitglied im Steering and Selection Committee of the Quality Culture Project der Europäischen Hochschulvereinigung (EUA)

  • 2003 f.                          

Experte im Netzwerk „European Benchmarking Project“ des European Centre for Strategic Management of Universities (ESMU)

  • 2005 ff.                         

Mitglied im Consejo Asesor de la Agencia Nacional de Evaluación de la calidad y Acreditación (ANECA) in Spanien

  • 2006                             

Mitglied in einer Kommission der “Organisation for Economic Co-Operation and Development”(OECD) für ein « Review »destertiären Erziehungssystems in Mexiko

  • 2007                             

Präsident der Deutsch-Kasachischen Universität in Almaty /Kasachstan

 

Prof. Dr. Dr. h.c. Johann W. Gerlach

Wissenschaftliche Arbeitsschwerpunkte und Publikationen

Kerngebiete des Bürgerlichen Rechts, Handelsrechts und Zivilprozessrechts sowie übergreifend Verbraucherrecht und Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Wettbewerbsrecht, Umweltrecht, außerdem Urheberrecht und Rechtsvergleichung sowie in jüngerer Zeit Struktur- und Entwicklungsfragen des Hochschulwesens (Leitungsstrukturen, Qualitätsmanagement, Forschungsförderung, Technologietransfer und regionale Entwicklung).

Publikationen:Fünf Bücher, ein Gesetzeskommentar, verschiedene Artikel in Zeitschriften, Anmerkungen zu Entscheidungen und Beiträge zu Konferenzen; insbesondere zum Recht der Stellvertretung, zur Haftung im Handelsrecht, zur Ungerechtfertigten Bereicherung, zur Verbandsklage im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Privatrecht beim Umweltschutz, zur Entwicklung eines modernen Zivilrechts in Spanien im Vergleich mit dem deutschen und europäischen Recht, zum Urheberrecht des Architekten, zur Verbindung von Recht und Politik, außerdem zu Qualitätsmanagement, zu Evaluierung und Akkreditierung, zu den universitären Leitungs- und Entscheidungsstrukturen, zur Forschungsförderung sowie zu Technologietransfer und regionaler Entwicklung.