Internationales Privatrecht
Das Internationale Privatrecht (IPR) eignet sich durch seinen logischen Prüfungsaufbau hervorragend für die Studienabschlussklausur. Die Vertiefung von international-privatrechtlichen Problemen im Rahmen der Studienabschlussarbeit ist u.a. wegen der fortschreitenden europäischen Einigung hochaktuell.
Im IPR behandeln Sie nicht die klassische zivilrechtliche Frage nach dem "Ob" eines Anspruchs. Vielmehr fragen Sie sich, welche Rechtsordnung auf einen internationalen Sachverhalt anwendbar ist. Sie befinden sich also mit dem IPR in einer der Anspruchsprüfung vorgelagerten Situation. Hinzu kommt das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR), welches vor allem die internationale Zuständigkeit von Gerichten behandelt.
Das Modul besteht je nach gewählter Prüfungsleistung aus unterschiedlichen Bestandteilen. Alle Studierenden des IPR besuchen gemeinsam die Vorlesung im Wintersemester. Haben Sie sich für die Studienabschlussklausur entschieden kommt im Wintersemester ein teilnahmepflichtiger Methodenkurs und im Sommersemester eine Übung hinzu. Die Klausur wird am Ende des Sommersemesters geschrieben. Für Teilnehmer der Studienabschlussarbeit bleibt die Vorlesung die einzige Lehrveranstaltung, der Zeitraum der wissenschaftlichen Arbeit befindet sich in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Winter- und Sommersemester. Gegen Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters findet dann das Kolloquium statt. Hier stellen die Studierenden ihre Studienabschlussarbeit vor und verteidigen diese.
Weitere Informationen zum Unterschwerpunkt Internationales Privatrecht finden Sie hier in der Modulbeschreibung.