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Freie Plätze im Seminar zur Privatrechtsgeschichte des 19. Jhs. (WS 2019/20)

News vom 09.09.2019

Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller

Seminar zur Privatrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts

Modul: Thematische Vertiefung

Das Verhältnis römischrechtlich geprägter Juristen des 19. Jhs. zur Zeit

Im Wintersemester 2019/20 biete ich ein Seminar an, dass sich aus verschiedenen Blickwin­keln mit Fragen der Zeitwahrnehmung und Zeitbewältigung durch Juristen im 19. Jh. be­schäftigt. Anhand von Theorien zur Geltungsgrundlage des Rechts, zum Verhältnis von histo­rischer Legitimation und Reformbedarf in der Gegenwart sowie von Lehren zu einzelnen In­stituten des Privatrechts (Abstraktionsprinzip, Verschulden beim Vertragsschluss, Lehre von der Voraussetzung) sollen historisch interessante, zugleich für die Gegenwart wichtige The­men behandelt werden, die dadurch verbunden sind, dass sie Facetten des Verhältnisses der Rechtswissenschaft zur Zeit analysieren und einordnen. Von Thibauts Streben nach einer Ge­setzgebung im Zivilrecht über Savignys Volksgeistlehre, Puchtas Lehre vom Gewohnheits­recht und den Gedanken eines universal gültigen Rechts bei Jhering bis zur verfassungsrecht­lich begründeten Rechtsgeltung beim späten Windscheid soll die Geltungsgrundlage des Zi­vilrechts im 19. Jh. reflektiert werden, in dem es noch keine Kodifikation für Deutschland in einem über Teilstaaten hinausgehenden Sinne gab und sich die Frage nach dem anzuwenden­den Recht und zur Rechtfertigung der Auswahl unabweislich stellte. Die notwendigen Anpas­sungen des Rechts an neue Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft konnten möglich­erweise ohne ein Gesetzbuch flexibler stattfinden. Aber wer gestaltete diese Entwicklung und welche Linien lassen sich erkennen? Gehören dazu auch die „Entdeckungen“ von Dogmen oder Rechtsinstituten, die noch heute Bestand haben? Wie hängen diese mit den anerkannten Rechtsquellen zusammen?

Das Seminar findet wöchentlich dienstags von 16.15 Uhr – 17.45 Uhr im 1. Stock der Fach­bereichsbibliothek im Lesesaal Römische Rechtsgeschichte statt. Die Referate sind jeweils 14 Tage zuvor schriftlich abzugeben. Näheres zur Ausarbeitung und zu nützlichen Hilfsmitteln ist einem Leitfaden zu entnehmen, der den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.

Es können noch Themen vergeben werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an meinen wiss. Mit­arbeiter, Herrn Morguet (m.morguet@fu-berlin.de).

Themenliste:

  1. Thibauts Plädoyer für ein einheitliches Zivilgesetzbuch – Zeit für eine gesetzliche Rege­lung
  2. Savignys Plädoyer für die Wissenschaft – Zeit für eine dogmatische Durchdringung der Überlieferung des römischen Rechts
  3. Puchtas Lehre vom Gewohnheitsrecht: Das Verhältnis von Volksrecht, Juristenrecht und Gesetzgebung
  4. Jherings „naturhistorische Methode“ - Gibt es eine Universalgrammatik des Rechts?
  5. Jherings „Kampf ums Recht“ – die Rolle des Einzelnen für die Rechtsordnung
  6. Jherings Gedanken zur Entstehung des Rechtsgefühls – ein Evolutionsmodell des Rechts
  7. Das „Gesetz geistiger Kontinuität“ (Windscheid) im Recht – Rechtsquellenlehre in Windscheids Lehrbuch der Pandekten vor und nach der Reichsgründung
  8. Thibauts Überwindung der Lehre vom geteilten Eigentum
  9. Savignys Lehre vom Abstraktionsprinzip – die Rolle des römischen Rechts (vergeben)
  10. Savignys Lehre vom intertemporalen Privatrecht – zur Reichweite des Rückwirkungsver­botes
  11. Jherings Entdeckung der culpa in contrahendo – das Rechtsgefühl und die Quellen (vergeben)
  12. Die Differenzierung zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld bei Jhering (vergeben)
  13. Zur Sozialbindung des Eigentums – Jherings „Vorarbeit“ für § 906 BGB
  14. Windscheids Trennung von prozessrechtlicher actio und materiellrechtlicher Anspruchs­grundlage
  15. Windscheids Lehre von der Voraussetzung – mit einem Ausblick auf die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage (vergeben)
  16. Die rechtliche Behandlung der Immissionsproblematik durch das Reichsgericht vor 1900 unter Rückgriff auf die Quellen des römischen Rechts (vergeben)
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