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Wahl

Die Wahl der Frauenbeauftragten erfolgt in zwei Schritten: im ersten Schritt werden "Wahlfrauen" gewählt, zwei Vertreterinnen jeder Gruppe (Professorinnen, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sonstige Mitarbeiterinnen und Studentinnen). Diese Wahlfrauen wählen dann die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin. Nach § 59 Abs.1 Satz 7 BerlHG werden beide gewählten Vertreterinnen für eine Amtsperiode von zwei Jahren bestellt.