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Elektronische Schließanlage, Transponder und FollowMe-Drucker

Der Zugang zu den Räumlichkeiten der  Gebäude Boltzmannstr. 3 und Van't-Hoff-Str. 8 erfolgt ausschließlich mit dem Schließtransponder einer elektronisch unterstützten Anlage. Sie erhalten Ihren persönlichen Transponder bei der Fachbereichsverwaltung (bzw. als Mitarbeiter/in der Bibliothek in der Bibliotheksverwaltung).

Wie bekomme ich als neue Mitarbeiterin / als neuer Mitarbeiter einen Transponder?

Als neue/r Mitarbeiterin am Fachbereich lassen Sie bitte vom Sekretariat Ihres Arbeitsbereiches das Formular „Erteilung eines Transponders“ (siehe unten) ausfüllen. Über die Fertigstellung des Transponders  werden Sie bzw. Ihr Arbeitsbereich über die im Antrag angegebene Email-Anschrift unterrichtet. Zur Abholung ist das  ausgefüllte Transponder-Ausgabeprotokoll mitzubringen.

Die Aushändigung der Transponder erfolgt bei den unten genannten Mitarbeiter/innen. Bitte beachten Sie, dass der Transponder persönlich abgeholt und der Empfang quittiert (Transponder-Ausgabeprotokoll) werden muss.

Alle ausgehändigten Transponder müssen alle sieben Tage aktiviert werden, d.h. die erteilten Rechte müssen am Masterleser (Van´t-Hoff-Str. 8: Wandelhalle neben der ehemaligen Auskunft; Boltzmannstr. 3: Mittleres Treppenhaus am Eingang) "aufgeladen" bzw. erneuert werden. Ohne diese Aktivierung bleiben die Transponder funktionslos!

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist, reichen Sie bitte den Transponder unaufgefordert an die ausgebende Stelle zurück.

Wichtiger Hinweis für die Arbeitsbereiche am Fachbereich:

Die einzelnen Arbeitsbereiche tragen bitte Sorge dafür, dass die (vollständig ausgefüllten) Anträge auf Erteilung eines Transponders rechtzeitig (d.h. mind. zwei Werktage) vor Dienstantritt des/der neuen Mitarbeiters/in gestellt und in der Fachbereichsverwaltung eingereicht werden, damit diese den Transponder zum Dienstantritt programmiert vorhalten kann. Zur Aushändigung des Transponders ist das – bereits ausgefüllte – Aushändigungsformular mitzubringen.

Mein Transponder lässt sich nicht mehr aufladen! Was muss ich tun?

Die Transponder haben alle eine Befristung aufprogrammiert bekommen!

  • Bei allen Bediensteten mit Dauerarbeitsverträgen (alle Statusgruppen!) ist dies das Datum des Eintritts in den Ruhestand.
  • Bei allen Bediensteten mit Zeitverträgen (alle Statusgruppen einschl. Beschäftigungen aus Drittmittel!) ist das Datum des Vertragsablaufes programmiert. Es erfolgt keine direkte Meldung über erteilte Vertragsverlängerungen in das System! Wird Ihr Arbeitsvertrag verlängert, reichen Sie uns bitte rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine Kopie der unterzeichneten Vertragsverlängerung ein, damit wir dann die Laufzeit Ihres Transponders entsprechend verlängern können. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie übergangslos weiterhin Zugang zu Ihren Räumen haben.
  • Für die Lehrbeauftragten und die Honorarprofessoren wird die Fachbereichsverwaltung mit Erteilung eines neuen Lehrauftrages diese Verlängerung automatisch für ein Semester vornehmen.  Ihre Schließberechtigungen  laufen am 30. September bzw. am 31. März eines jeden Jahres ab.
  • Alle „externen“ Mitarbeiter (studentische Vertretungen – sofern nicht als stud. Hilfskraft eingestellt - etc.) erhalten die Schließrechte ebenfalls immer für jeweils ein Semester. Ihre Schließberechtigungen  laufen am 30. September bzw. am 31. März eines jeden Jahres ab.

Was passiert mit meinem Transponder zum Ende des Arbeitsverhältnisses?

Die Transponder sind nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis unaufgefordert an die Fachbereichsverwaltung (bzw. die Bibliotheksleitung) zurückzugeben. Der Transponder darf keinesfalls an die/den Nachfolger/in bzw. an den Arbeitsbereich weitergegeben werden!

Was muss ich tun, wenn ich den Transponder verloren habe?

Sollte Ihr Transponder verloren gehen, sind die in der Bedienungsanleitung genannten Schritte zur Meldung des Verlustes unbedingt einzuhalten. Die Verlustmeldung ist unverzüglich und ausnahmslos auf dem dafür vorgesehenen Formblatt über die Fachbereichsverwaltung einzureichen.

Meine Tür lässt sich nicht mehr schließen! Was kann ich tun?

Wenn das Schloß trotz gültigen und aufgeladenen Transponder nicht schließt bzw. sich nicht verschließen lässt, kann dies mehrere Gründe haben (Leere oder am Ende der Laufzeit befindliche Batterien, mechanische Probleme im Schloß etc.).

Während seiner Dienstzeiten (Mo-Do 7:00 - 14:30 Uhr; Fr 7:00-12:00 Uhr) kann der Hausmeister (Herr Thomas Engling,  Telefon: +49 30 838-57748; Mobil 0151-16133822, E-Mail: hausmeister(at)rewiss.fu-berlin.de) oft helfen oder ggf. das Erforderliche veranlassen.

Transponder & FollowMe-Drucker

Mit den Transpondern ist auch die Möglichkeit der Anmeldung an den FollowMe-Druckern verbunden. Weitergehende Informationen und ein FAQ finden sie hier: https://jura/fachbereich/allgemeine_informationen/elektronische_schliessanlage/FAQ-fuer-den-Follow-Me-Drucker

Bedienungsanleitung, Formulare

Hier finden Sie die Bedienungsanleitung für die elektronischen Schließzylinder. Zusätzlich gilt das Informationsschreiben der Zentralen Universiätsverwaltung.

Weitere wichtige Formulare:

  • Formular auf Erteilung eines Transponders (Gilt auch für die Erweiterung der Berechtigungen!).
  • Formular zur Meldung des Verlustes eines Transponders.

Ansprechpartner:

Für den Fachbereich allgemein:
Julie Zettlitz und Katrin Pfahl, Telefon 838-63839 oder -52993,
Email: schliessanlage(at)rewiss.fu-berlin.de
Boltzmannstr. 3, Raum 1126

Für den Bereich der Bibliothek:
Ulf Marzik, Telefon 838-55211, Email: schliessanlage(at)rewiss.fu-berlin.de