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Weiterbildung im Ausland

Wandelhalle der Juristischen Fakultät der Universiteit Maastricht

Wandelhalle der Juristischen Fakultät der Universiteit Maastricht
Bildquelle: Grit Rother

Zielgruppe

nichtwissenschaftliches Personal, d.h. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sekretariate, der Bibliothek und der Verwaltung

Gastuniversitäten

Erasmus Programm Europa

Gastaufenthalte für nichtwissenschaftliches Personal sind in diesem Programm sowohl an Partneruniversitäten des Fachbereichs Rechtswissenschaft möglich als auch an Universitäten, zu denen der Fachbereich Rechtswissenschaft oder die Freie Universität Berlin keine Beziehungen unterhalten. Im Interesse einer nachhaltigen Vernetzung ist es zu begrüßen, wenn der Gastbesuch an einer Partnerfakultät des Fachbereichs Rechtswissenschaft stattfindet. Universitäten, mit denen der Fachbereich Rechtswissenschaft eine Partnerschaft unterhält, sind auf der Seite Partneruniversitäten fürs Auslandsstudium gelistet.

Erasmus weltweit Programm

In diesem Programm stellt die Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freien Universität Berlin Plätze an Partneruniversitäten der FU zur Verfügung. Diese Plätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben.

Dauer und Zeitraum

Personalmobilitäten für Weiterbildungszwecke dauern in der Regel eine Woche.

Erasmus Programm Europa

In diesem Programm können die Gastbesuche nach Absprache mit der Gastuniversität jederzeit durchgeführt werden.

Erasmus weltweit Programm

Im Erasmus weltweit Programm müssen Gastbesuche innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt werden, den die Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin auf ihrer Webseite bekannt gibt. Es stehen nicht in jedem akademischen Jahr die gleiche Anzahl von Plätzen an den gleichen Gastuniversitäten zur Verfügung.

Organisationsformate

Individualaufenthalt an einer Gastuniversität

Bei einem Individualaufenthalt besucht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Freien Universität Berlin eine ausländische Universität, ohne dass ein Gegenbesuch einer ausländischen Kollegin oder eines ausländischen Kollegen verabredet wurde. Es muss jedoch eine Person an der Gastuniversität als Gastgeber oder Gastgeberin fungieren. Der Gastgeber oder die Gastgeberin genehmigt den Besuch im Vorfeld, unterschreibt Formulare und vermittelt Kontakte zu Kolleginnen oder Kollegen an der Gastuniversität. Der größte Teil des Programms wird jedoch vom Besucher bzw. von der Besucherin eigenständig zusammengestellt. In Frage kommen Campus Touren, Bibliothekstouren, Besichtigungen des Career Centers, Besuche der Mediathek des Sprachenzentrums, die Teilnahme an Veranstaltungen, der Besuch von Vorlesungen, die Beratung zukünftiger Gaststudierender oder Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Freien Universität Berlin und Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Aufgabengebieten. Zwischen diesen Terminen bleibt oft genügend Zeit, um mit dem Laptop Aufgaben zu bearbeiten, die während dieser Zeit an der Freien Universität Berlin anfallen. Ein Arbeitsplatz kann vom Gastgeber bzw. von der Gastgeberin an der Gastuniversität zur Verfügung gestellt werden; meist wird die Zeit zwischen den Terminen jedoch in der Bibliothek oder in der Cafeteria verbracht.

Gegenseitige Hospitation

Diese Organisationsform eignet sich für Kolleginnen und Kollegen mit identischen Aufgabenfeldern an der Heimat- und an der Gastuniversität. Es werden relativ zeitnah gegenseitige Besuche durchgeführt, bei denen der Gast im Büro der Gastgeberin oder des Gastgebers mitarbeitet oder dem Kollegen bzw. der Kollegin bei der täglichen Arbeit über die Schulter schaut. Dabei können sich viele neue Einsichten und Impulse für die Organisation des eigenen Arbeitsumfeldes ergeben. In der Regel bleibt bei dieser Form der Gastbesuche genügend Zeit, um Aufgaben zu bearbeiten, die während dieses Zeitraums an der Freien Universität Berlin anfallen.

Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung

Diese Art der Personalmobilität ist im Vorfeld am einfachsten zu organisieren, da das Programm von der Gasteinrichtung organisiert wird. Der Zeitraum wird von der Gastuniversität festgelegt.

Viele europäische Universitäten führen einmal im Jahr Staff Weeks zu bestimmten Themen durch, für die man sich bewerben kann. Einige Universitäten, Sprachschulen und außeruniversitäre Einrichtungen bieten fachliche Weiterbildungen oder Sprachkurse an, die mit einer Personalmobilität zu Fortbildungszwecken kombinierbar sind. Einige Angebote werden auf der Seite http://staffmobility.eu/staff-week-search zusammengefasst.

Kontaktaufnahme zur Gastuniversität

Die Organisation von Individualmobilitäten und gegenseitigen Gastbesuchen erfordert viel Eigeninitiative. Kontakte zur Gastuniversität sind im Vorfeld des Besuchs nicht notwendig, aber die Förderzusage wird von der Freien Universität Berlin erst dann vergeben, wenn der potentielle Gast eine schriftliche Zusage von der Gastuniversität erhalten hat, und nachdem die Aktivitäten für den Gastbesuch festgelegt worden sind. Personen, die an einem Individualbesuch oder an einer gegenseitigen Hospitation interessiert sind, müssen also selbständig geeignete Gastgeberinnen und Gastgeber an der gewünschten Zieluniversität finden und per e-mail anschreiben.

Bewerbung um eine Förderzusage bei der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin

Bewerbungsfrist

Erasmus Programm Europa

Bewerbungen werden laufend entgegengenommen und müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt bei der Abteilung Internationales eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen müssen die Zusage der Gastuniversität und eine Beschreibung der geplanten Aktivitäten enthalten. Das bedeutet, dass die organisatorische Vorlaufzeit ab dem Erstkontakt zur potentiellen Gastuniversität mindestens fünf Monate betragen sollte.

→ zur Webseite der Abteilung Internationales mit allen Informationen zum Bewerbungsverfahren

Erasmus weltweit Programm

Die Plätze werden einmal pro Jahr ausgeschrieben. Die reguläre Bewerbungsfrist endet meist im Oktober, wird jedoch hin und wieder bis November verlängert. Restplätze werden oft mit einer weiteren verlängerten Bewerbungsfrist bis Januar vergeben.

→ zur Webseite der Abteilung Internationales mit allen Informationen zum Bewerbungsverfahren

Finanzielle Förderung

Die Förderung besteht aus Pauschalsätzen

  • für die Fahrtkosten, abhängig von der Distanz zum Ort des Gastaufenthalts und
  • für die Aufenthaltskosten (Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen)

Werden diese Pauschalen nicht verausgabt, verbleiben die Überschüsse bei den Reisenden, sind jedoch steuerpflichtig.

Erasmus Programm Europa

Für universitäre Staff Weeks können Teilnahmegebühren anfallen, und die meisten außeruniversitären Weiterbildungskurse sind kostenpflichtig. Diese Ausgaben werden nicht zusätzlich durch das Erasmus-Programm gefördert. Teilnahmegebühren sollen über die Aufenthaltspauschalen abgedeckt werden. Alternativ dazu kann gegebenenfalls der Arbeitsbereich für Kursgebühren aufkommen.

→ zur Webseite der Abteilung Internationales mit allen Informationen zu den Fördermodalitäten

Erasmus weltweit Programm

→ zur Webseite der Abteilung Internationales mit allen Informationen zu den Fördermodalitäten