Wieviele Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen darf ich wählen?
Kurse zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sind Lehrveranstaltungen, in denen weniger theoretisches Wissen präsentiert wird, sondern eher berufspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, zum Beispiel Mediation, Verhandlungsführung, Vertragsgestaltung, Unternehmensgründung usw.
Diese Kurse sind im Vorlesungsverzeichnis unter der Rubrik "Berufsvorbereitung", Modul "Schlüsselqualifikation A" oder "Schlüsselqualifikation B" aufgelistet.
Studierende der Rechtswissenschaft (und damit auch Austauschstudierende) dürfen während des gesamten Studiums maximal zwei Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen belegen.