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Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht

 

Modul-Bestandteile

Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.

ECTS-credits

8 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)

Turnus

Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Das Modul baut auf dem Modul „Einführung in das Bürgerliche Recht“ auf. Es behandelt die allgemeinen Lehren des Schuldrechts (§§ 241 – 853 BGB), die grundlegende Bedeutung für alle im BGB und anderen Gesetzen geregelten Pflichten und Ansprüche haben. Insbesondere geht es um Begriff und Inhalt von Schuldverhältnissen, um Entstehung und Fortfall von Ansprüchen, um Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen, um Rücktritt und Rücktrittsfolgen sowie das Recht des Schadensersatzes. Behandelt werden weiterhin Dritthaftung und Drittschutz im Schuldverhältnis sowie die Gesamtschuld. Die Studierenden sollen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um anhand des Gesetzes, der hierzu entwickelten Dogmatik sowie der einschlägigen Rechtsprechung Entstehung und Fortfall der im Allgemeinen Schuldrecht geregelten Ansprüche methodisch und inhaltlich überzeugend beurteilen zu können. Durch die Fallbesprechungen soll den Studierenden vermittelt werden, wie im Aufbau der Anspruchsgrundlagen die verschiedenen Regelungsgebiete des Allgemeinen Schuldrechts ineinander greifen.

Anmeldung zum Modul

Für die Vorlesung muss man sich nicht anmelden; der Anwendungskurs ist hingegen anmeldepflichtig. Das Anmeldeverfahren für den Anwendungskurs wird im aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft bei dem jeweiligen Anwendungskurs erläutert. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Prüfung

Die Vorlesung endet mit einer Semesterabschlussklausur. In Ausnahmefällen können Austauschstudierende nach Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten eine mündliche Prüfung ablegen. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Abschlussklausur erfolgt bis zum 31. Mai im Prüfungsbüro. Die Anmeldetermine werden durch Aushang und auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben.
Termine für eventuelle mündliche Prüfungen werden direkt zwischen den Austauschstudierenden und dem Dozenten abgesprochen.