Springe direkt zu Inhalt

Besonderes Schuldrecht

Modul-Bestandteile

Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.

ECTS-credits

8 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)

Turnus

Das Modul wird in jedem Wintersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Das Modul baut auf den Modulen „Einführung in das Bürgerliche Recht“ und „Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht“ auf. Es bietet den Studierenden eine Darstellung einzelner Vertragstypen des BGB (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete, Bürgschaft) und der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen). Außerdem behandelt das Modul Aspekte des Verbraucherprivatrechts, insbesondere im Hinblick auf umfangreiche Vorgaben aus dem Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft (Verbraucherschutz durch Information, bestimmte Formerfordernisse und/oder durch ein Widerrufsrecht für bestimmte als besonders gefährlich erachtete Vertragstypen).
Die Studierenden sollen die wichtigsten Vertragstypen des BGB in ihrer gesetzlichen Ausprägung verstehen lernen. Vor allem in den Bereichen Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht sollen die Studierenden lernen, welches Rechtsregime das dispositive Gesetzesrecht bereithält, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung sicherzustellen und das Risiko von Störungen im Vertragsverhältnis angemessen zu verteilen. Bezüglich der gesetzlichen Schuldverhältnisse sollen die Studierenden die Instrumentarien verstehen lernen, die das BGB zum Zwecke eines angemessenen Interessenausgleichs in den Fällen bereit hält, in denen es an einem Vertrag als einem privatgesetzten Gefüge von Rechten und Pflichten fehlt. Die Studierenden sollen außerdem einen Überblick über die Materie des Verbraucherschutzes erhalten und die durch das Gesetz vorgesehen Mechanismen zum Schutz des privaten Verbrauchers erlernen.

Anmeldung zum Modul

Für die Vorlesung muss man sich nicht anmelden; der Anwendungskurs ist hingegen anmeldepflichtig. Das Anmeldeverfahren für den Anwendungskurs wird im aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft bei dem jeweiligen Anwendungskurs erläutert. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Prüfung

Die Vorlesung endet mit einer Semesterabschlussklausur. In Ausnahmefällen können Austauschstudierende nach Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten eine mündliche Prüfung ablegen. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Abschlussklausur erfolgt bis zum 15. Dezember im Prüfungsbüro. Die Anmeldetermine werden durch Aushang und auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben.
Termine für eventuelle mündliche Prüfungen werden direkt zwischen den Austauschstudierenden und dem Dozenten abgesprochen.