Familien- und Erbrecht
Art und Umfang des Moduls
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.
ECTS-credits
4 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)
Turnus
Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über Entwicklung, Stellung und Funktion des Familienrechts und des Erbrechts im Rahmen des Bürgerlichen Rechts.
Schwerpunkt des familienrechtlichen Teils der Veranstaltung ist das materielle Ehe-, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht sowie die unterhaltsrechtlichen Strukturen und Probleme, die sich daraus ergeben. Vormundschaft und Betreuung, die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts sowie das Familienverfahrensrecht werden gestreift.
Beim Erbrecht steht die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, darunter insbesondere das Testament im Vordergrund, ebenso das Pflichtteilsrecht und die spezifisch erbrechtlichen Ansprüche. Auch das Erbschaftssteuerrecht wird angesprochen.
Ziel der Vorlesung ist die Vermittlung von Grundkenntnissen in den speziellen, an konkreten Lebensgestaltungen anknüpfenden Materien des Familien- und Erbrechts. Sie soll die Kenntnisse ergänzen, die in den Modulen „Einführung in das Bürgerliche Recht“, „Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht“, „Besonderer Teil des Schuldrechts“ und „Sachenrecht“ erworben wurden. Die Studierenden sollen dadurch auf die praktische juristische Tätigkeit vorbereitet werden, in der sowohl im außerforensischen Bereich, aber auch innerhalb von Prozessen, insbesondere in der anwaltlichen Tätigkeit, der Bereich des Familien- und Erbrechts eine hervorgehobene Rolle spielt.
Anmeldung zum Modul
Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin /dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.