Grundzüge des Insolvenzrechts
Kursart und -umfang
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung wird in unregelmäßigen Abständen, eher im Sommersemester als im Wintersemester, angeboten. Im Sommersemester 2015 wird sie stattfinden.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.
Inhalt und Qualifikationsziele
Das Insolvenzrecht als Teil des Wirtschaftsrechts bewegt sich an der Schnittstelle vielfältiger Rechtsgebiete (z.B. Unternehmens-, Gesellschafts-, Handels-, Steuer- und Strafrecht) und ist zugleich eine Materie, welche beim betriebswirtschaftlichen Handeln berücksichtigt werden sollte. In der wirtschaftlichen Krise einer zahlungsunfähigen oder überschuldeten Person sieht das Insolvenzverfahren verschiedene Lösungswege für den Konflikt der Gläubiger um das noch vorhandene Vermögen des Schuldners als auch für den Schuldner selbst vor, der seine wirtschaftliche Existenz erhalten will. Damit die positiven Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens genutzt werden können, sollten bereits bei Vertragsverhandlungen und der Bestellung von Sicherheiten im Vorfeld einer wirtschaftlichen Krise die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens berücksichtigt werden.
Das System des Insolvenzverfahrens und die hierbei anzuwendenden Grundwertungen mit ihren Auswirkungen in die unterschiedlichsten Rechtsbereiche werden in dieser Vorlesung behandelt. Dabei sollen die Sichtweisen von Gläubigern aber auch die der Insolvenzschuldner selbst hervorgehoben werden.
Anmeldung zur Lehrveranstaltung
Eine Anmeldung für die Vorlesung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.