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Einführung in das Öffentliche Recht

 

Modul-Bestandteile

Vorlesung / 3 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 1 Semesterwochenstunde
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.

ECTS-credits

6 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
2 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzung: bestandene Prüfung in der Vorlesung)

Turnus

Das Modul wird in jedem Wintersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Das Modul beginnt mit einer Darstellung der Grundlagen des Öffentlichen Rechts und behandelt insoweit vor allem die Begriffe von „Staat“ und „Rechtsordnung“. Den Schwerpunkt bildet die im Anschluss erfolgende Behandlung des Staatsorganisationsrechts der Bundesrepublik Deutschland, dessen Erörterung sich in drei Hauptteile gliedert: Zunächst werden die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat) und Staatsziele (Umweltschutz und Tierschutz) vermittelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Staatsorgane an (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Überdies werden die Staatsfunktionen erörtert, also Gesetzgebung, Verwaltung sowie Rechtsprechung und Gerichtsverfassung.
Die Studierenden sollen neben den tragenden Staatsprinzipien die Funktionsweisen und Kompetenzen der Staatsorgane sowie die staatlichen Funktionen als Grundlage für das weitere Verständnis des gesamten Öffentlichen Rechts kennenlernen und verinnerlichen.

Anmeldung zum Modul

Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für den Anwendungskurs erforderlich.

Prüfung

Die Vorlesung endet mit einer Semesterabschlussklausur. In Ausnahmefällen können Austauschstudierende nach Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten eine mündliche Prüfung ablegen. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Abschlussklausur erfolgt bis zum 15. Dezember im Prüfungsbüro. Die Anmeldetermine werden durch Aushang und auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben.
Termine für eventuelle mündliche Prüfungen werden direkt zwischen den Austauschstudierenden und dem Dozenten abgesprochen.