Staatshaftungsrecht
Kursart
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen statt. Im Wintersemester 2014/15 wird sie angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.
Inhalt
Das Staatshaftungsrecht befasst sich mit der Frage, wann der Staat aufgrund öffentlichen Rechts für rechtswidriges Handeln und ggf. sogar für rechtmäßiges Verhalten einstehen muss, etwa durch Schadensersatzleistung oder Wiederherstellung des früheren Zustands. Behandelt werden insbesondere der Amtshaftungsanspruch, Ansprüche aus Enteignung und andere Ansprüche wegen Eigentumsbeeinträchtigung, Aufopferungsansprüche, Ansprüche aus dem ASOG sowie öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsansprüche. Es mangelt an einer zentralen Kodifikation; die Anspruchsgrundlagen finden sich u.a. in den Grundrechten, im BGB, einzelnen öffentlich-rechtlichen Normen und allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Hinzu kommen europarechtliche Einflüsse. Dies führt zu einer starken richterrechtlichen Prägung des Staatshaftungsrechts.
Anmeldung zur Lehrveranstaltung
Eine Anmeldung für die Vorlesung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Veranstaltung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.