Staatsrecht III (Völker- und Europarechtliche Bezüge des Grundgesetzes)
Kursart
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen entweder im Wintersemester oder im Sommersemester statt. Im Wintersemester 2014/15 wird sie angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.
Inhalt
Die Vorlesung behandelt die völkerrechtlichen und europarechtlichen Bezüge des Grundgesetzes und ist wie folgt gegliedert:
Teil 1: Die Öffnung zum Völkerrecht: Die Bundesrepublik Deutschland in der internationalen Staatengemeinschaft
A. Das Grundgesetz und der kompetenzielle Gehalt der Öffnung zum Völkerrecht
- Die horizontale Dimension der Auswärtigen Gewalt (Organkompetenz)
- Die vertikale Dimension der Auswärtigen Gewalt (Verbandskompetenz)
B. Das Grundgesetz und der materielle Gehalt der Öffnung zum Völkerrecht
- Das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht
- Der Integrationshebel des Art. 24 GG als "Tor" des offenen Staates
- Das Zusammenspiel zwischen Verfassungs- und Völkerrecht bei Friedenssicherung und Verteidigung
Teil 2: Die Öffnung zum Unionsrecht: Deutschland im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund
A. Die EU als Staaten- und Verfassungsverbund
- Die neue EU nach dem Vertrag von Lissabon
- Die Akteure im Staaten- und Verfassungsverbund
B. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess
- Die Entstehungsgeschichte des Art. 23 GG als spezifischem "Europa-Artikel" des Grundgesetzes
- Integrationsauftrag des Grundgesetzes
- Verfassungsrechtliche Grenzen europäischer Integration
C. Verfassungsrechtliche Strukturparallelität im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund
- Demokratie und Subsidiarität
- Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz im Sinne des Art. 23 Abs. 1 GG
D. Rechtsanwendung im Europäischen Staaten- und Verfassungsverbund
- Unmittelbare Wirkung des Unionsrechts
- Anwendungsvorrang des Unionsrechts
- Innerstaatlicher Vollzug des Unionsrechts
- Unionsrecht und nationale Gerichte
Anmeldung zur Lehrveranstaltung
Eine Anmeldung für die Vorlesung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für reguläre Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für Austauschstudierende endet die Veranstaltung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.