Verfassungsprozessrecht
Kursart
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen entweder im Wintersemester oder im Sommersemester statt. Im Wintersemester 2014/15 wird sie angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.
Inhalt
Seit dem Jahr 1951 wurden 207.651 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig gemacht, wobei ca. 97 % auf die Verfassungsbeschwerde entfallen. Die Grundrechte, aber auch weite Teile des Staatsorganisationsrechts sind wesentlich durch Richterrecht geprägt. Die Vorlesung Verfassungsprozessrecht soll eine systematische Darstellung der verfassungsprozessualen Grundlagen bieten. Die Veranstaltung erörtert Stellung und Funktion des Bundesverfassungsgerichts und thematisiert sein Verhältnis zum Gesetzgeber sowie zu den Fachgerichten und den Landesverfassungsgerichten. Einen Schwerpunkt bildet die Erläuterung der verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten. Inhalte, Wirkungen und Sonderformen bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen werden besprochen. Europa- und völkerrechtliche Bezüge finden ebenso wie die prägende Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichts Berücksichtigung. Die Befähigung zum Umgang mit verfassungsprozessrechtlichen Problemen in Prüfungen, insbesondere Klausuren, ist oberstes Lernziel. Die Vorlesung setzt Grundkenntnisse im deutschen Verfassungsrecht voraus.
Anmeldung zur Lehrveranstaltung
Eine Anmeldung für die Vorlesung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Veranstaltung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.