Übung Mittlelaterliche und Neuere Rechtsgeschichte
Bestandteil des Moduls
Mittelalterliche und Neuere Rechtsgeschichte
Art und Umfang der Veranstaltung
Übung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Klausur)
Turnus
Die Übung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Übung baut auf der Vorlesung „Mittelalterliche und Neuere Rechtsgeschichte“ auf. Sie bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des „deutschen“ Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Strafrechtsgeschichte, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.
Die Übung erweitert und vertieft die Einsichten in die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts, deren Grundlagen im Modul „Europäische Rechtsgeschichte“ gelegt wurden. Es geht um das kontemplative Verstehen eines vergangenen rechtlichen Gegenstandes wie um das Verstehen der verschiedenen Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit. Insbesondere in der Übung werden Quellen im Wege der (germanistischen) Textexegese interpretiert, um dieses speziell rechtshistorische hermeneutische Erkenntnisverfahren zu erlernen.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Das Modul „Mittelalterliche und Neuere Rechtsgeschichte“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Übung im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.