Vorlesung Mittlelaterliche und Neuere Rechtsgeschichte
Bestandteil des Moduls
Mittelalterliche und Neuere Rechtsgeschichte
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
8 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Vorlesung wird in jedem Wintersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Vorlesung bietet einen Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des „deutschen“ Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Strafrechtsgeschichte, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.
Die Vorlesung erweitert und vertieft die Einsichten in die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts, deren Grundlagen im Modul „Europäische Rechtsgeschichte“ gelegt wurden. Es geht um das kontemplative Verstehen eines vergangenen rechtlichen Gegenstandes wie um das Verstehen der verschiedenen Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.