Deutsches und Europäisches Energierecht
Art der Lehrveranstaltung
Vorlesung
Umfang der Lehrveranstaltung
Blockveranstaltung an zwei ganztägigen Terminen gegen Ende der Vorlesungszeit
ECTS-credits
2 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Lehrveranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen statt. Im Sommersemester 2015 wird sie angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August veröffentlicht.
Inhalt der Lehrveranstaltung
Das Energierecht ist ein Mischgebiet zwischen öffentlichem und privatem Recht. Es steht derzeit im Zeichen der „Energiewende“. Die aktuelle zentrale politische Frage ist, wie es gelingt, Energiesicherheit, Klimaschutz und Bezahlbarkeit der Energie zu vereinbaren.
In der Veranstaltung werden im Einzelnen das Energievertragsrecht, das Energiekartellrecht, das Energieumweltrecht und das Energieleitungsrecht behandelt.
Anmeldung zur Lehrveranstaltung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für reguläre Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für Austauschstudierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.