Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der Europäischen Aktiengesellschaft, Unternehmensmitbestimmungsrecht
Art und Umfang des Moduls
Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.
ECTS-credits
8 für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)
Turnus
Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Das Modul behandelt in Fortführung der gesellschaftsrechtlichen Vorlesung die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Großunternehmen in der Rechtsform der AG, der SE und der GmbH unterliegen der Aufsichtsratsmitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz. Die Gesellschaftsrechtler, die in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten tätig sind, haben daher Vorstand und Aufsichtsrat zu Fragen der Unternehmensmitbestimmung Auskunft und Rat zu erteilen.
Das Modul vermittelt in einem Semester den Stoff, den der Jurist in Ergänzung zum Modul Gesellschaftsrecht in der Praxis braucht.
Anmeldung zum Modul
Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für den Anwendungskurs erforderlich.
Prüfung
Das Modul „Konzern- und Umwandlungsrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.