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Vorlesung Steuerverwaltungsrecht

 

Bestandteil des Moduls

Allgemeines Steuerrecht

Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Vorlesung wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

      • Steuerverwaltung als besonderer Teil der staatlichen Verwaltung; Verfassungsrechtliche Grundlagen
      • Zuständigkeitsverteilung in der Finanzverwaltung; gesetzliche Grundlagen des Steuerverwaltungsrechts
      • Allgemeines Steuerschuldrecht
      • Grundlagen des Steuerverfahrensrechts (Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, Veranlagungs- und Quellensteuern)
      • Verwaltungsakt als Handlungsform der Steuerverwaltung (Steuerbescheid und andere Steuerverwaltungsakte); Haftung
      • Die Korrektur von Steuerbescheiden
      • Grundsätze des Besteuerungsverfahrens, insbesondere Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflichten und tatsächliche Verständigungen, tax compliance und riskmanagement
      • Sachverhaltsermittlung (u.a. Steuererklärung, Außenprüfung,Schätzung, §§ 164, 165 AO); Die Computerisierung des Besteuerungsverfahrens
      • Bank- und Steuergeheimnis
      • Die Verwirklichung des Steueranspruchs; Aufrechnung, Erlass, Stundung, Verjährung; Vollstreckung
      • Rechtsschutz (Einspruch, finanzgerichtliche Klage, Revision)
      • Rechtsschutz (AdV-Verfahren, Vorabentscheidungsverfahren)
      • Europarecht und Steuerverfahrensrecht
      • Fallbesprechung

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Das Modul „Allgemeines Steuerrecht“ endet für reguläre Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff der Vorlesungen des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung „Steuerverwaltungsrecht“ entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.