Vorlesung Unternehmenssteuerrecht
Bestandteil des Moduls
Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht
Art und Umfang des Moduls
Vorlesung / 4 Stunden in der Woche in unregelmäßigen Abständen über die gesamte Vorlesungszeit verteilt
Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden (wöchentlich)
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.
ECTS-credits
4 für die Vorlesung (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 für den Anwendungskurs (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)
Turnus
Die Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Vorlesung baut auf der Vorlesung „Bilanzrecht“ auf. Sie bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über das Unternehmenssteuerrecht. Thematisiert werden soll zunächst die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Zuordnung zu den einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten und die Ermittlung der Einkünfte. Zudem sollen Grundlagen des Gewerbesteuerrechts, insbesondere die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und deren Bemessungsfaktoren erörtert werden. Ausgehend von der zivilrechtlichen Behandlung sollen ferner die vier Arten der Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) und ihre steuerrechtliche Behandlung thematisiert werden.
Im Vordergrund steht insbesondere die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Vor allem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmensteuerrecht vertraut gemacht werden.
Anmeldung zum Modul
Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für den Anwendungskurs erforderlich.
Prüfung
Das Modul „Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung „Unternehmenssteuerrecht“ entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.