Urheberrecht
Bestandteil des Moduls
Immaterialgüterrecht
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Vorlesung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Das Immaterialgüterrecht schützt herausragende geistige Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung. Das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht schützt Werke der Literatur und der Kunst und damit verbundene Leistungen der ausübenden Künstler, Produzenten und Sendeunternehmen, aber auch Computerprogramme und regelt das Verhältnis des Autors zu seiner Schöpfung. Die Stoffvermittlung führt in die Grundlagen dieses Rechtsgebiets ein und behandelt die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht.
Ziel des Studiums ist es, die rechtlichen Instrumente zum Schutze des geistigen Eigentums kennenzulernen und fachgerecht anzuwenden.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Das Modul „Immaterialgüterrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung „Urheberrecht“ entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.