Europäisches und deutsches Vergaberecht
Art und Umfang der Lehrveranstaltung
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Lehrveranstaltung fand in unregelmäßigen Abständen statt. Im Wintersemester 2013/14 wurde sie letztmalig angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link von ungefähr Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link von ungefähr Ende Februar bis ungefähr Mitte August veröffentlicht.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Vorlesung dient der Einführung in das europäische und deutsche Vergaberecht. Die Vorlesung bezieht zahlreiche Fälle aus der Anwaltspraxis mit ein und hat insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Rechtsquellen und Regelungssystematik des Vergaberechts
- Kardinalgrundsätze des Vergaberechts
- Anwendungsvoraussetzungen des Vergaberechts, insbesondere Auftraggeber- und Auftragsbegriff
- Wesentliche Ausnahmetatbestände, insbesondere Inhouse-Geschäft und innerstaatliche Zusammenarbeit sowie Sicherheits-, Geheimhaltungs- und Rüstungsausnahme unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsrichtlinie 2009/81/EG
- Arten und Ablauf der zulässigen Vergabeverfahren, insbesondere Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Die vier Stufen der Angebotswertung
- Rechtspflichten bei Vergaben im Anwendungsbereich des EU-Primärrechts und der der Sicherheits- und Verteidigungsrichtlinie 2009/81/EG
- Primär- und Sekundärrechtsschutz bei Vergaben im Anwendungsbereich des Vergaberechts und des EU-Primärrechts (AEUV)
Es wird darum gebeten, dass die Teilnehmer einen aktuellen Gesetzestext (GWB, VOL/A und VOB/A, beispielsweise den Beck-Text im dtv., mitbringen).
Anmeldung zur Lehrveranstaltung
Um Voranmeldung per e-mail an den Dozenten Herrn Dr. Hölzl unter franzjosef.hoelzl@lexantis.com wird gebeten.
Prüfung
Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro oder im ERASMUS-Büro des Fachbereichs Rechtswissenschaft ist nicht erforderlich.