Vorlesung Gesellschaftsrecht
Bestandteil des Moduls
Unternehmensrecht
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
8 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Vorlesung wird in jedem Wintersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, einen gemeinsamen Zweck zu fördern. So steht es in § 705 BGB für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und so trifft es im Kern auch für alle anderen Gesellschaftsformen zu: Es geht darum, Kräfte zu bündeln für einen – meist unternehmerischen – Zweck. Die Vorlesung behandelt die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung hier, durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln dort. Es lassen sich aber auch eine ganze Reihe von übergreifenden Regeln bilden, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.
Das Studium zielt darauf, Sachverhalte mit gesellschaftsrechtlichem Inhalt fachgerecht beurteilen zu können. Im Mittelpunkt der vierstündigen Grundvorlesung steht daher die Vermittlung des Grundlagenwissens.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.