Übung Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht
Bestandteil des Moduls
Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht
Art und Umfang der Veranstaltung
Übung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Übung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Übung setzt Kenntnisse aus der Vorlesung "Individualarbeitsrecht" aus dem Wintersemester voraus und begleitet die Vorlesung "Europäisches und internationales Arbeitsrecht".
In der Übung soll die praktische Umsetzung der wesentlichen Kernbereiche des Individualarbeitsrechts in Form von Falllösungen eingeübt werden. Sie soll die Studierenden dazu befähigen, arbeitsrechtliche Fälle mit wissenschaftlichen Methoden und unter Benutzung einschlägiger Hilfsmittel einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Im Rahmen der Übung werden sowohl „frei“ gestellte Fälle besprochen werden als auch Sachverhalte, die dem EuGH oder BAG zur Entscheidung vorlagen.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Das Modul "Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Übung im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.