Springe direkt zu Inhalt

Übung Sozialversicherungsrecht

 

Bestandteil des Moduls

Sozialversicherungsrecht

Art und Umfang der Veranstaltungen

Übung / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Die Veranstaltung setzt Kenntnisse der Vorlesungen "Sozialversicherungsrecht I" aus dem Wintersemester voraus und begleitet die Vorlesung "Sozialversicherungsrecht II" während des Sommersemesters.
Die Übung dient dazu, einzelne sozialversicherungsrechtliche Probleme – typischerweise anhand von Fällen, die an aktuellen sozialgerichtlichen Entscheidungen anknüpfen – zu vertiefen und die Methodik zur Lösung sozialversicherungsrechtlicher Sachverhalte zu erlernen.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Das Modul "Sozialversicherungsrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Übung im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.