Vorlesung Betriebsverfassungsrecht
Bestandteil des Moduls
Kollektives Arbeitsrecht
Art und Umfang der Veranstaltungen
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Veranstaltung setzt Kenntnisse der Vorlesung "Arbeitskampf- und Tarifvertragsrecht" aus dem Wintersemester voraus.
In der Vorlesung sollen die Studierenden zunächst einen Überblick über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern erhalten. Es werden sodann vertieft behandelt: Betriebsbegriff; Einflussnahme auf die Betriebsverfassung durch Tarifvertrag; Anwendbarkeit des Gesetzes auf „Tendenzbetriebe“, Wahl, Größe und Zusammensetzung des Betriebsrats; Geschlechterregelung des § 15 BetrVG; Kosten der Betriebsratstätigkeit, weitere Einrichtungen der Betriebsverfassung (Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung); Rechtsformen der Beteiligung des Betriebsrats, insbesondere Rechtsnatur und Wirkung von Betriebsvereinbarungen, betriebsverfassungsrechtliches Günstigkeitsprinzip; Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten (insb. §§ 99, 102, 103 BetrVG); Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (insbesondere Wirtschaftsausschuss, Interessenausgleich und Sozialplan); Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (insbesondere Katalog der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 BetrVG). Es schließt sich ein skizzenhafter Überblick über das Einigungsstellenverfahren und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren an. Abgerundet wird die Darstellung der Arbeitnehmermitbestimmung durch einen Überblick über die Grundzüge der unternehmerischen Mitbestimmung, sowie über die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und im kirchlichen Bereich.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Das Modul "Kollektives Arbeitsrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.