Vorlesung Europäisches und internationales Arbeitsrecht
Bestandteil des Moduls
Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Vorlesung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Vorlesung setzt Kenntnisse im Individualarbeitsrecht voraus.
Mit der Vorlesung zum Europäischen und internationalen Arbeitsrecht soll den vielfältigen Einflüssen des europäischen Arbeitsrechts auf die nationale Rechtsordnung ein herausragender Stellenwert eingeräumt werden. Entsprechend werden behandelt: die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht; die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (insbesondere Arbeitnehmerfreizügigkeit; Dienstleistungsfreiheit, Anti-Diskriminierungsrichtlinien, Betriebsübergangsrichtlinie, Massenentlassungsrichtlinie, sogenannte Wanderarbeiterverordnung). Dabei wird jeweils auch den konkreten Auswirkungen der bedeutenden arbeitsrechtlichen Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht großes Gewicht beigemessen. Die Vorlesung schließt mit einer Einführung in die elementaren Grundzüge des transnationalen Arbeitsrechts, sowie des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen.
Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, sich unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Methoden in entsprechende Fragestellungen einzuarbeiten und praktische Rechtsfälle unter Benutzung einschlägiger Hilfsmittel sachgerecht zu lösen.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Das Modul "Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung "Europäisches und internationales Arbeitsrecht" im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.