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Vorlesung Individualarbeitsrecht

 

Bestandteil des Moduls

Individualarbeitsrecht, Europäisches und internationales Arbeitsrecht

Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

8  (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Vorlesung wird in jedem Wintersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Es werden behandelt: die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG); Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen; der Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Anfechtung und Aufhebung des Arbeitsvertrags, die Befristung von Arbeitsverhältnissen, Leiharbeit, das Recht der Teilzeitarbeit, Arbeitslohn, Sonderzahlungen und Gratifikationen, Lohn ohne Arbeit (insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und Annahmeverzug), Haftung im Arbeitsverhältnis, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung (insbesondere Form und Zugang von Kündigungen; Kündigungsfristen; allgemeiner Kündigungsschutz; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), soziale Rechtfertigung einer Kündigung nach dem KSchG; Sonderkündigungsschutz; außerordentliche Kündigung; Abfindungen in Zusammenhang mit Kündigungen); das Recht des Betriebsübergangs; Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens; Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens.
Die Vorlesung soll den Studierenden einen Überblick über das noch immer nicht einheitlich kodifizierte, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch die Rechtsprechung geprägte Arbeitsrecht bieten. Grundanliegen ist die Herausbildung eines Verständnisses für die rechtlichen Rahmenbedingungen, in der sich Arbeit in Europa und der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Die Studierenden sollen die soziale Dimension des Arbeitsrechts erkennen, und ebenso, dass das Arbeitsrecht die Wirtschafts- und Standortbedingungen in der EU und in Deutschland entscheidend prägt. Insbesondere sollen die Studierenden dazu befähigt werden, sich unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Methoden in arbeitsrechtliche Fragestellungen einzuarbeiten und praktische Rechtsfälle unter Benutzung einschlägiger Hilfsmittel sachgerecht zu lösen.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.