Vorlesung Sozialversicherungsrecht II
Bestandteil des Moduls
Sozialversicherungsrecht
Art und Umfang der Veranstaltungen
Vorlesung / 4 Stunden pro Woche, 14-tägig
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Veranstaltung setzt Kenntnisse der Vorlesung "Sozialversicherungsrecht I" aus dem Wintersemester voraus.
Die Vorlesung "Sozialversicherungsrecht II" bietet den Studierenden eine weiterführende Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige des Sozialversicherungsrechts geltenden Fragen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“), wobei jeweils auf den Kreis der versicherten Personen, die unterschiedlichen Versicherungsfälle, die in Betracht kommenden Versicherungsleistungen und die zuständigen Leistungsträger eingegangen wird. Darüber hinaus werden die zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragen erörtert.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Das Modul "Sozialversicherungsrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.