Ordnungswidrigkeitenrecht
Unterschwerpunkt
Sondergebiete der Strafrechtspflege
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung mit integriertem Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung wurde in unregelmäßigen Abständen entweder im Wintersemester oder im Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.
Inhalt und Qualifikationsziele
Es werden insbesondere die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. Normen des allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrechts, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein konkretes Verfahren aus einem Verwaltungsverfahren in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.
Der Anwendungskurs dient dazu, einzelne Probleme anhand von Fällen zu vertiefen und die Methodik der Falllösung zu erlernen.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Der Unterschwerpunkt "Sondergebiete der Strafrechtspflege“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Veranstaltung "Ordnungswidrigkeitenrecht" entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro oder im ERASMUS-Büro des Fachbereichs Rechtswissenschaft ist nicht erforderlich.