Sanktionenrecht
Unterschwerpunkt
Sondergebiete der Strafrechtspflege
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung mit integriertem Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung wird in unregelmäßigen Abständen entweder im Wintersemester oder im Sommersemester angeboten. Im akademischen Jahr 2014/15 findet sie im Sommersemester statt.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.
Inhalt und Qualifikationsziele
Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden.
Der Anwendungskurs dient dazu, einzelne Probleme anhand von Fällen zu vertiefen und die Methodik der Falllösung zu erlernen.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Der Unterschwerpunkt "Sondergebiete der Strafrechtspflege“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Veranstaltung "Sanktionenrecht" entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.