Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen II
Bestandteil des Moduls
Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung "Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen II" / 2 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs "Rechtsprechung" / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.
ECTS-credits
4 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)
Turnus
Die Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
In dieser Veranstaltung sollen Probleme der Judikative vertiefend untersucht werden. Die Vorlesung „Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidunge II“ baut auf der Vorlesung „Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen“ aus dem Wintersemester auf. Es werden spezielle Probleme des Prozessrechts behandelt. Hier kommen z.B. Fragestellungen im Bereich der Verfassungs-, Verwaltungs- oder Fachgerichtsbarkeiten und des Rechtsmittelrechts in Betracht.
Die Vorlesung vertieft die Kenntnisse zur Staatsgewalt Judikative. Es soll insbesondere das Verständnis für die Kontrollfunktion der Gerichte im Verhältnis der Staatsgewalten zueinander geschult werden.
Im Anwendungskurs "Rechtsprechung" werden die Teilnehmer/-innen insbesondere in der Technik der Falllösung geschult.
Anmeldung zu den Veranstaltungen
Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für den Anwendungskurs erforderlich.
Prüfung
Das Modul „Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung "Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen II" im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.