Normsetzungslehre
Bestandteil des Moduls
Normsetzung
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung / 4 Stunden pro Woche 14-tägig
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Vorlesung wird in jedem Wintersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Diese Veranstaltung behandelt die verschiedenen Aspekte der Rechtsnormsetzung. Untersucht werden dabei Inhalts- und Verfahrensfragen der Normsetzung auf allen Ebenen. Untersuchungsgegenstand sind außerdem abstrakte Fragen wie beispielsweise die nach dem Wesen der Gesetzgebung. Auch die Frage, wer überhaupt Gesetzgeber ist und inwiefern z.B. das Bundesverfassungsgericht als Gesetzgeber auftritt, stellt sich. Die Vorlesung beschäftigt sich mit grundsätzlichen Problemen der Rechtssetzung und geht dabei auf die rechtlichen und politischen Vorgaben ein.
In dieser Veranstaltung soll den Studierenden ein Verständnis für die verschiedenen Normsetzungsprozesse und für den Einfluss von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf diese Verfahren vermittelt werden.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.