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Normsetzungslehre

 

Bestandteil des Moduls

Normsetzung

Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung / 4 Stunden pro Woche 14-tägig

ECTS-credits

4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Vorlesung wird in jedem Wintersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Diese Veranstaltung behandelt die verschiedenen Aspekte der Rechtsnormsetzung. Untersucht werden dabei Inhalts- und Verfahrensfragen der Normsetzung auf allen Ebenen. Untersuchungsgegenstand sind außerdem abstrakte Fragen wie beispielsweise die nach dem Wesen der Gesetzgebung. Auch die Frage, wer überhaupt Gesetzgeber ist und in­wie­fern z.B. das Bundes­verfassungsgericht als Gesetzgeber auftritt, stellt sich. Die Vorlesung beschäftigt sich mit grundsätzlichen Problemen der Rechtssetzung und geht dabei auf die rechtlichen und politischen Vorgaben ein.
In dieser Veranstaltung soll den Studierenden ein Verständnis für die verschiedenen Normsetzungsprozesse und für den Einfluss von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf diese Verfahren vermittelt werden.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.