Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene
Bestandteil des Moduls
Normsetzung
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung "Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene" / 2 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs "Normsetzung" / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.
ECTS-credits
4 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)
Turnus
Die Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung „Normsetzungslehre“ aus dem Wintersemester auf und behandelt die verschiedenen Aspekte der Rechtsnormsetzung. Untersucht werden dabei Inhalts- und Verfahrensfragen der Normsetzung auf allen Ebenen. Untersuchungsgegenstand sind außerdem abstrakte Fragen wie beispielsweise die nach dem Wesen der Gesetzgebung. Auch die Frage, wer überhaupt Gesetzgeber ist und inwiefern z.B. das Bundesverfassungsgericht als Gesetzgeber auftritt, stellt sich. In der Vorlesung wird auch die Normsetzung internationaler Organisationen und die der Europäischen Union thematisiert. Im Anwendungskurs wird der Stoff der Vorlesung vertieft.
Die Veranstaltung soll die von den Studierenden bereits erworbenen Kenntnisse über die Normsetzung erweitern und vertiefen. Insbesondere soll das Verständnis für die verschiedenen Normsetzungsprozesse und für den Einfluss von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf diese Verfahren vermittelt werden.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für den Anwendungskurs erforderlich.
Prüfung
Das Modul „Normsetzung“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung "Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene" im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.