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Seminar Verfassungsrecht und Verfassungsschutz

 

Art der Veranstaltung

Seminar

Umfang der Veranstaltung

2-tägige Blockveranstaltung + Vorbesprechung

ECTS-credits

8 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Das Seminar findet in unregelmäßigen Abständen, eher im Sommersemester als im Wintersemester, statt. Im Sommersemester 2015 wird es angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt

  • Struktur- und Funktionsmerkmale von Nachrichtendiensten, insbesondere im Vergleich zur Polizei
  • Die Verteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen im Bereich des Verfassungsschutzes
  • Der Verfassungsschutz im System der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes
  • Die Entwicklung von Aufgaben und Befugnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit 1950
  • Inhalt und Rang des Gebots der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten
  • Die Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz
  • Zulässigkeit der nachrichtendienstlichen Beobachtung von Abgeordneten
  • Rechtsschutz gegen Verfassungsschutzberichte
  • Grundrechtliche Anforderungen an den nachrichtendienstlichen Informationseingriff (Erhebung personenbezogener Daten)
  • Grundrechtliche Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten von Verfassungsschutz- an Polizeibehörden
  • Grundrechtliche Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten von Polizei- an Verfassungsschutzbehörden
  • Grundrechtliche Anforderungen an die Einrichtung gemeinsamer Daten von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden
  • Grundrechtliche Bindungen bei der nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung im Ausland

 Weitere Themenvorschläge sind willkommen.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Allerdings müssen alle Interessenten an der obligatorischen Vorbesprechung in der ersten Woche der Vorlesungszeit teilnehmen. Während der Vorbesprechung werden die Themen vergeben. Sollten vor dem Vorbesprechungstermin Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Herrn Professor Dr. Jan Hecker unter jan.hecker@bverwg.bund.de

Prüfung

Die Prüfungsleistung besteht aus einer 20 - 30-seitigen Seminararbeit, die der Seminargruppe in einem Referat präsentiert wird.

Anmeldung zur Prüfung

Die Termine für die Abgabe der Seminararbeit und für das Referat werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.