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Höchstrichterliche Entscheidungen des EuGH

 Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Vorlesung findet in unregelmäßigen Abständen statt. Im Wintersemester 2014/15 wird sie angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Inhalt der Lehrveranstaltung

Die Vorlesung behandelt die folgenden Themen:

- Rolle und Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG für die Entwicklung des Europarechts
- Der Vorrang des Europarechts
- Unmittelbare Anwendbarkeit
- Problemfälle im Kontext von Richtlinien
- Grundrechtsschutz
- Die Perspektive des BVerfG, Kontrollvorbehalte
- Demokratie, institutionelles Gleichgewicht, Beteiligung EP, Agenturen
- Perspektive des BVerfG, Maastricht, Lissabon, 5%-Klausel
- Euro und ESM
- Die Perspektive des BVerfG
- Die Unionsbürgerschaft
- Staatshaftung
- Rechtsschutz Einzelner vor dem EuGH
- Kompetenzordnung, Subsidiaritätsprinzip
- Perspektiven der Rechtsprechung des EuGH im europäischen Verfassungsgerichtsverbund

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet das Modul hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin /dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.