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Seminar: Aktuelle Fragen des Internationalen Familien- und Erbrechts

 

Art der Veranstaltung

Seminar

Umfang der Veranstaltung

Blockveranstaltung

Lehrsprachen

Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch

ECTS-credits

8 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Das Seminar findet in unregelmäßigen Abständen, eher im Sommersemester als im Wintersemester, statt. Im Sommersemester 2015 wird es angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt

Nach einer Einführung in die Thematik durch den Dozenten sollen folgende Themen –ggf. unter Bezugnahme auf ausländische Rechtsordnungen - mittels Referaten behandelt werden. Die Referate können auch in deutscher, englischer, französischer, spanischer, italienischer Sprache gehalten werden.

ERBRECHT – Ausgewählte Probleme der neuen Erbrechtsverordnung EU 650/2012

Die allgemeine Kollisionsnorm (Art. 21, 22 EuErbVO)
Gestaltungsmöglichkeiten durch Rechtswahl (Art. 24 ff. EuErbVO)
Die Abgrenzung des Erbstatuts vom Güterstatut (deutsche Sichtweise)
Die Abgrenzung des Erbstatuts vom Güterstatut (französische Sichtweise)
Die Abgrenzung des Erbstatuts vom Sachenrechtsstatut und vom Gesellschaftsstatut
Internationaler Pflichtteilsschutz und Reaktionen des Erbstatuts auf lebzeitige Zuwendungen
Die internationale Zuständigkeit in Erbsachen und das Europäische Nachlasszeugnis
Die Erbrechtsverordnung aus Sicht der Drittstaaten
Mehrrechtsstaaten im Erbrecht

 INTERNATIONALES FAMILIENRECHT

Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Entscheidungen über die elterliche Verantwortung – Zusammenspiel von EuEheVO und KSÜ
Die internationale Zuständigkeit für Unterhaltssachen
Der Trend zur Berücksichtigung der Privatautonomie im internationalen Familienrecht
Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt im Europäischen Internationalen Familien- und Erbrecht
Welches Recht ist auf grenzüberschreitende Scheidungen anwendbar ?- Anwendungsbereich der Rom III-VO, Zusammenspiel der Verordnung mit anderen Rechtsvorschriften, u.a. den Regelungen zur internationalen Zuständigkeit sowie zum Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich
Rechtswahl im Familienrecht - Parteiautonomie, Form und Wirksamkeit der Rechtswahl
Das Kindeswohl im deutschen und spanischen Recht
Materielles Familienrecht in Kroatien
Materielles Familienrecht in Serbien

Weitere Themen gern nach Absprache per email !

Anmeldung zur Veranstaltung

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt per e-mail unter roland.krause@fu-berlin.de.

Prüfung

Die Prüfungsleistung besteht aus einem Referat und einer 25 - 30-seitigen Seminararbeit.

Anmeldung zur Prüfung

Die Termine für die Abgabe der Seminararbeit und für das Referat werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.