Seminar: Aktuelle Fragen des Internationalen Familien- und Erbrechts
Art der Veranstaltung
Seminar
Umfang der Veranstaltung
Blockveranstaltung
Lehrsprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch
ECTS-credits
8 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Das Seminar findet in unregelmäßigen Abständen, eher im Sommersemester als im Wintersemester, statt. Im Sommersemester 2015 wird es angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt
Nach einer Einführung in die Thematik durch den Dozenten sollen folgende Themen –ggf. unter Bezugnahme auf ausländische Rechtsordnungen - mittels Referaten behandelt werden. Die Referate können auch in deutscher, englischer, französischer, spanischer, italienischer Sprache gehalten werden.
ERBRECHT – Ausgewählte Probleme der neuen Erbrechtsverordnung EU 650/2012
Die allgemeine Kollisionsnorm (Art. 21, 22 EuErbVO)
Gestaltungsmöglichkeiten durch Rechtswahl (Art. 24 ff. EuErbVO)
Die Abgrenzung des Erbstatuts vom Güterstatut (deutsche Sichtweise)
Die Abgrenzung des Erbstatuts vom Güterstatut (französische Sichtweise)
Die Abgrenzung des Erbstatuts vom Sachenrechtsstatut und vom Gesellschaftsstatut
Internationaler Pflichtteilsschutz und Reaktionen des Erbstatuts auf lebzeitige Zuwendungen
Die internationale Zuständigkeit in Erbsachen und das Europäische Nachlasszeugnis
Die Erbrechtsverordnung aus Sicht der Drittstaaten
Mehrrechtsstaaten im ErbrechtINTERNATIONALES FAMILIENRECHT
Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Entscheidungen über die elterliche Verantwortung – Zusammenspiel von EuEheVO und KSÜ
Die internationale Zuständigkeit für Unterhaltssachen
Der Trend zur Berücksichtigung der Privatautonomie im internationalen Familienrecht
Der gewöhnliche Aufenthalt als Anknüpfungspunkt im Europäischen Internationalen Familien- und Erbrecht
Welches Recht ist auf grenzüberschreitende Scheidungen anwendbar ?- Anwendungsbereich der Rom III-VO, Zusammenspiel der Verordnung mit anderen Rechtsvorschriften, u.a. den Regelungen zur internationalen Zuständigkeit sowie zum Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich
Rechtswahl im Familienrecht - Parteiautonomie, Form und Wirksamkeit der Rechtswahl
Das Kindeswohl im deutschen und spanischen Recht
Materielles Familienrecht in Kroatien
Materielles Familienrecht in SerbienWeitere Themen gern nach Absprache per email !
Anmeldung zur Veranstaltung
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt per e-mail unter roland.krause@fu-berlin.de.
Prüfung
Die Prüfungsleistung besteht aus einem Referat und einer 25 - 30-seitigen Seminararbeit.
Anmeldung zur Prüfung
Die Termine für die Abgabe der Seminararbeit und für das Referat werden direkt zwischen dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.