Internationales Privatrecht I
Bestandteil des Moduls
Internationales Privatrecht
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Vorlesung wird in jedem Wintersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Die Rechtsmaterie des Internationalen Privatrechts einschließlich des Internationalen Zivilverfahrensrechts kommt zum Tragen, wenn ein Sachverhalt Verbindungen zu mehreren Rechtssystemen aufweist. Zu klären ist dann, welches Recht zur Anwendung kommt, in welchem Land geklagt werden kann und unter welchen Voraussetzungen ausländische Entscheidungen in Deutschland anerkannt werden. In dieser Vorlesung richtet sich das Augenmerk hauptsächlich auf den „Allgemeinen Teil“ des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public.
Die Studierenden sollen einen Einblick in jene rechtlichen Problematiken erhalten, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Neben Kenntnissen des deutschen Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) soll dabei auch die Akzeptanz divergierender ausländischer Rechtsfiguren gefördert und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht aufgezeigt werden.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.