Rechtsvergleichung II
Bestandteil des Moduls
Rechtsvergleichung
Art und Umfang der Veranstaltung
Vorlesung mit integriertem Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung wird in jedem Sommersemester angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.
Inhalt und Qualifikationsziele
Das Teilmodul "Rechtsvergleichung II“ stellt den Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen in den Mittelpunkt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden.
Die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte soll den Horizont der Studierenden erweitern, gleichzeitig aber auch das Verständnis für die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen schärfen.
Anmeldung zur Veranstaltung
Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.
Prüfung
Das Modul „Rechtsvergleichung“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung "Rechtsvergleichung II" im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.