Umrechnung von Schweizer Noten in die juristische Punkteskala bei der Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
Für alle Schweizer Universitäten gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 12. Dezember 2018 beschlossene Konvertierungstabelle:
Schweizer Note |
Punkte an der Freien Universität Berlin gem. JurPrNotSk* |
6.0 | 18,00 |
5.75 | 16,03 |
5.5 | 14,06 |
5.25 | 12,43 |
5.0 | 10,79 |
4.75 | 9,25 |
4.5 | 7,70 |
4.25 | 5,85 |
4.0 | 4,00 |
0 - 3.99 | 0 - 3,99 |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem § 2 JurPrNotSk* | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)