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Anerkennung des Moduls Strafverfahrensrecht

Kursart

Es kommen alle Kursarten (z.B. Vorlesung, Seminar, Workshop) in Frage.

Kursinhalt

Es kann sich um das Strafverfahrensrecht des Gastlandes, um das deutsche Strafverfahrensrecht, um das Strafverfahrensrecht eines dritten Landes oder um nationales Strafverfahrensrecht aus rechtsvergleichender Perspektive handeln.

Nicht anerkannt werden können Lehrveranstaltungen im Bereich des Verfahrensrechts an internationalen Strafgerichtshöfen. Diese Thematik kann beim Schwerpunktbereichsstudium im Ausland zum Schwerpunktbereich 5 "Strafrechtspflege und Kriminologie" oder zum Schwerpunktbereich 7 "Internationalisierung der Rechtsordnung" gezählt werden.

Kursumfang

Für das Modul Strafverfahrensrecht müssen laut Studienordnung 2015 fünf Leistungspunkte erbracht werden. Dies entspricht fünf ECTS-credits.

Kurssprache

Der Kurs kann in jeder Sprache absolviert werden.

Prüfung

Die Art der Prüfung ist für die Anerkennung nicht entscheidend. Es kann sich also um eine Klausur (auch multiple choice), um eine mündliche Prüfung oder um eine Hausarbeit handeln.

Umrechnung der Note

Die Notenkonvertierung erfolgt auf der Grundlage der vom Prüfungsausschuss beschlossenen Tabelle. Diese ist auf der Seite der jeweiligen Partneruniversität unter der Zwischenüberschrift "Notenkonvertierung" veröffentlicht.

Anerkennungsverfahren

Die Anrechnung dieser im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dafür sind das im Download-Bereich der Webseite "Anerkennungsverfahren" zu findende Antragsformular und die darin aufgeführten Nachweise vorzulegen.

Anerkennungsfrist

Die Anerkennung kann jederzeit erfolgen. Sie sollte jedoch möglichst zeitnah nach Beendigung des Auslandsstudiums beantragt werden.

Die Anerkennung setzt die fortgesetzte Immatrikulation am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zum Antragszeitpunkt voraus.

Das Modul Strafverfahrensrecht muss spätestens bis zur Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erbracht worden sein.